Deutsch      Englisch       

Home
Vorwort
Inhalt
1.Einleitung
2.Grundlagen für die Planung
2.1Allgemeine rechtliche Grundlagen
2.1.1Immissionsschutzrecht
2.1.2Baurecht
2.1.3Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
2.2Die physikalischen Begriffe Schall und Geräusch
2.3Lärm, Schall-Emission und Schall-Immission
2.4Schalltechnische Grundlagen
2.4.1Lautstärkeskala
2.4.2Rechenregeln
2.4.3Definition weiterer Begriffe
2.4.4Lärmmessungen
2.4.4.1Bedeutung von Lärmmessungen
2.4.4.2Durchführung von Messungen
2.4.4.3Messgeräte
2.5Wirkung von Lärmschutzbauwerken
2.6Übersicht zur Beurteilung des Lärms nach Immissionswerten
3.Verkehrslärm
4.Gewerbelärm
5.Sport- und Freizeitlärm
6.Lärmminderungspläne / Lärmaktionspläne
7.Hinweise für die Planung
8.Literatur
9.Thematische Websites
Impressum
Download
dB-Rechner
 
GRUNDLAGEN FÜR DIE PLANUNG
   
 2.5 Wirkung von Lärmschutzbauwerken

Hindernisse (Schallschutzwände, Wälle, Gebäude u. a.) können durch entsprechende geometrische Anordnung den Einfluss einer Schallquelle auf einen Immissionsort wirksam mindern. Hinter dem Hindernis bildet sich ähnlich wie in der Optik ein Schallschatten aus, dessen Wirkung jedoch durch Beugung des Schalls an den Kanten gemindert wird.

In der Abbildung 2/13 wird schematisch die Abschirmung einer Schallquelle dargestellt.

Entscheidend für die Pegelminderung ist der Schirmwert z. Dieser Schirmwert ist der Umweg des Schallstrahles über das Hindernis (z=A+B-b-a). Der Wert z wird maßgeblich von der effektiven Schirmhöhe heff des Hindernisses bestimmt, aber auch vom Abstand der Abschirmung zur Schallquelle.

Der Schirmwert errechnet sich nach folgender Gleichung:

Die Pegelminderung durch den Schirm kann überschlägig nach der Beziehung

∆Lz = 10 lg(3 + 0,12 · f · z)

abgeschätzt werden, wobei die Frequenz f in Hz z. B. bei Gewerbe- und Industriegeräuschen mit 500 Hz angenommen werden kann.

Beispiel: a = 15 m
  b = 35 m
  heff = 2 m
 
  z = 0,19
  ∆Lz = 10 lg (3 + 0,12 · 500 · 0,19)
  ∆Lz » 11 dB

 

Eine Abschätzung ist auch mit Hilfe des Diagramms Abbildung 2/14 möglich, wenn heff und der Basisabstand e zwischen Schallquelle und Immissionsort (Wohnung) bekannt sind. hmax ist dabei (abhängig von Straßenbreite und Abstand des Immissionsortes von der Straße) die Höhe des Immissionsortes über der Straße, die noch effektiv geschützt werden kann. Genauere Berechnungsvorschriften sind in VDI 2720-1, RLS-90 und Schall 03 enthalten.

Wie in Abbildung 2/14 erkennbar, wird der Schall nicht gänzlich vom Schallschirm abgehalten, sondern an der oberen Kante gebeugt. Dies gilt ebenso für die Kanten an den Enden des Schallschirms, weshalb auf eine ausreichende Länge geachtet werden muss. Die schematische Darstellung gilt in gleicher Weise auch für Schallschutzwälle, wobei hier die Wallkrone als Oberkante des Schirms anzunehmen ist.

Mit den oben dargestellten Grundlagen lassen sich folgende Hinweise und Anmerkungen zur Errichtung und Gestaltung von Abschirmungen ableiten:

  • Entscheidend für die Pegelminderung ist die effektive Schirmhöhe, d. h. die Überhöhung, da diese Größe mit dem Quadrat in den z-Wert eingeht.
  • Abschirmungen sollten so nahe wie möglich an der Schallquelle stehen; die Schirmabmessungen Höhe und Länge können bei gleicher Wirksamkeit dann klein gehalten werden.
  • Mit zunehmendem Abstand des Immissionsorts vom Schirm nimmt die Pegelminderung ab. Bei Abständen über 400 m ist die Wirksamkeit sehr gering.
  • Bei Abschirmungen sollten mindestens Pegelminderungen von 5 dB im Mittel erreichbar sein.
  • Schirme unmittelbar vor dem Immissionsort sind auch wirksam, werden aber häufig als störend empfunden (Sichtbehinderungen, Sonnenlichtabschattungen).
  • Schirme müssen neben der erforderlichen Höhe auch in der Länge ausreichend dimensioniert werden, da der Schall auch an den Seiten gebeugt wird.
  • Investitionsaufwand, Platzbedarf, Unterhaltungskosten sowie ästhetische Anforderungen sind zu optimieren.
  • Der Abstand der Wallkrone von der Quelle ist aufgrund der Fußbreite des Walles größer als bei einer Schutzwand. Schallschutzwälle müssen deshalb in der Regel höher sein als Schutzwände.
  • Schallschutzwälle erfordern einen höheren Platzbedarf als Wände. Die Fußbreite beträgt in der Regel das drei- bis vierfache der Wallhöhe, was die Grunderwerbskosten und den Eingriff in die Natur und Landschaft erhöht.
  • Zur Vermeidung von Schallreflexionen in zu schützende Wohnbebauung ist es oft erforderlich, die Flächen der Schallschutzschirme schallabsorbierend auszuführen.

 

 
 
 
Abb. 2/13: Schematische Darstellung der Abschirmung
 
Abb. 2/14: Pegelminderung durch ein Hindernis in Abhängigkeit von der effektiven Schirmhöhe und vom Abstand zur Bebauung