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Vorwort
Inhalt
1.Einleitung
2.Grundlagen für die Planung
3.Verkehrslärm
4.Gewerbelärm
4.1Gesetzliche Grundlagen
4.2 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
4.2.1DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau
4.2.2TA Lärm
4.2.3VDI-Richtlinie 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten
5.Sport- und Freizeitlärm
6.Lärmminderungspläne / Lärmaktionspläne
7.Hinweise für die Planung
8.Literatur
9.Thematische Websites
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4. Gewerbelärm
   

Unter diesem Begriff fasst man die durch gewerbliche und industrielle Lärmquellen verursachten Geräusche störenden Charakters zusammen. Diese sind gewöhnlich an den Betrieb von Anlagen gebunden.

Die Vorschriften und das technische Regelwerk zur Lärmbekämpfung haben im industriell- gewerblichen Bereich (Abb. 4/1) einen Jahrzehnte zurückreichenden Ursprung, wobei es zunächst um Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin ging. Infolge von Missständen am Arbeitsplatz war die Lärmschwerhörigkeit früher eine weitverbreitete Berufskrankheit. Die technischen Regeln über Lärmmessung und Bewertung, über Lärmvermeidung und -minderung haben zusammen mit den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften das Risiko deutlich verringert, durch Lärm am Arbeitsplatz zu erkranken.

Das mit der Industrialisierung gewonnene Wissen um die praktische Verwirklichung von Lärmschutz im Betrieb wirkt sich auch auf den Nachbarschutz bzw. Immissionsschutz aus. Neben den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Einzelvorhaben (Immissionsschutz) muss der Lärmschutz auch bei der räumlichen Planung berücksichtigt werden.

Aufgrund des hier einfach anzuwendenden Verursacherprinzips und eindeutiger Mess- und Bewertungsvorschriften für anlagenbezogenen Gewerbelärm erweisen sich bestehende Lärmquellen dieser Art im Hinblick auf Abhilfemaßnahmen als ein durchaus überschaubares Problem. Wird der Lärmschutz schon bei der Planung einer Anlage berücksichtigt, sind die Aufwendungen hierfür i.d.R. gering. Oft genügt schon eine andere räumliche Anordnung der Gebäude (Eigenabschirmung), der Anlieferung, der Zu- und Abfahrtswege usw.

Eine nachträgliche Lärmsanierung kann dagegen durchaus sehr teuer werden, insbesondere wenn nachträglich bauliche Maßnahmen (z.B. Verbesserung der Schalldämmung der Gebäudehülle) notwendig werden. Bei der Anlagenplanung sollte der Betreiber/Investor daher auch an zukünftige Entwicklungen (Erweiterungen, Umstellung der Produktion auf andere Maschinen, Umstellung von Ein- auf Mehrschichtbetrieb usw.) denken und schalltechnische Reserven einplanen.

Auch auf die Bauleitplanung kommt eine große Verantwortung zu, Beschwerdesituationen mit nachträglichem Sanierungsbedarf gar nicht entstehen zu lassen. Dies ist nur möglich, wenn die örtlichen Verhältnisse so gestaltet werden, dass bei typisierender Betrachtungsweise der Betreiber einer Anlage bei Erfüllung der Anforderungen des Standes der Technik auch eine Chance hat, festgesetzte Immissionswerte bzgl. einer schutzbedürftigen Nachbarschaft einhalten zu können.

Während bei vielen Schallquellen (speziell beim Straßenverkehr) aufgrund bekannter spezifischer Emissionen eine sehr sichere Immissionsprognose erstellt werden kann, besteht bei der individuellen Vielzahl gewerblich-industrieller Anlagen im Stadium der Bauleitplanung eine solche Vorausberechnung der Lärmimmission nur auf der Grundlage von Vorgaben oder stark vereinfachenden Annahmen. Die DIN 18 005-1 bietet hier aber eine gute Hilfestellung (s. Abschnitt 4.2.1).

 

 
 
 
Abb. 4/1: Gewerbe im Wohngebiet