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Vorwort
Inhalt
1.Einleitung
2.Grundlagen für die Planung
3.Verkehrslärm
4.Gewerbelärm
5.Sport- und Freizeitlärm
6.Lärmminderungspläne / Lärmaktionspläne
7.Hinweise für die Planung
7.1Straßen- und Schienenverkehr
7.1.1Emissionsminderung
7.1.2Straßen- und Schienenwegeplanung (Trassierung)
7.1.3Straßen- und Schienenwegeoberflächen
7.1.4Verkehrsmenge und Verkehrsberuhigung
7.1.5Fahrgeschwindigkeit und Verkehrsberuhigung
7.1.6Schallabschirmung
7.2Flugverkehr
7.3Gewerbelärm
7.3.1Lärmbewertung gewerblicher Nutzungen bzw. Anlagen
7.3.2Schalltechnisch sinnvolle Gliederung von Gewerbegebieten
und Schallkontingentierung
7.3.3Erschließung von Gewerbegebieten
7.3.4Baulicher Schallschutz im Bereich der Emissionsquellen
7.4Sport- und Freizeitlärm
7.5Lärm als Abwägungsgegenstand in der städtebaulichen Planung
8.Literatur
9.Thematische Websites
Impressum
Download
dB-Rechner
 
HINWEISE FÜR DIE PLANUNG
   
 7.3.1 Lärmbewertung gewerblicher Nutzungen bzw. Anlagen

Ein erster und wichtiger Schritt der Planung gewerblicher Nutzung, die dem Lärmschutz gerecht wird, besteht darin, einen Überblick über das zu erwartende Ausmaß der Lärmbelastung von geplanten Anlagen zu gewinnen.

Dazu empfiehlt es sich, die VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN (4. BImSchV) durchzusehen. Das dortige Verzeichnis von Anlagenarten gibt Aufschluss über das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einzelner Anlagen. Unterschieden wird dabei zwischen genehmigungsbedürftig im förmlichen oder vereinfachten Verfahren und nicht genehmigungsbedürftig. Auch aus der Abstandsliste des ABSTANDSERLASSES NORDRHEIN-WESTFALEN bzw. der Abstandsliste der BRANDENBURGISCHEN ABSTANDSLEITLINIE lassen sich gewisse Hinweise auf die Lärmträchtigkeit einer geplanten Nutzung entnehmen.

Sofern ein Immissionsschutz-Beschwerdekataster verfügbar ist, sollte geprüft werden, ob vergleichbare Anlagenarten schon zu Lärmbelästigungen geführt haben und durch welche städtebaulichen Umstände diese Situationen geprägt waren. Desgleichen können auch schalltechnische Bestandsaufnahmen und Gutachten im Zusammenhang mit ähnlich gelagerten Planungen sowie Lärmkartierungen und Lärmkataster – soweit verfügbar – ausgewertet werden. In bedeutsamen, meist auch strittigen Fällen einer Gewerbe- oder Industrieansiedlung helfen Schallpegelmessungen an einer bereits bestehenden Modellanlage, um quantitative Aussagen zum Lärmpotential der Planung zu erhalten.

Ergebnis sollte eine Rangfolge bzw. Anordnung der im Neubaugebiet anzusiedelnden Anlagen nach ihrer potentiellen Lärmlästigkeit sein. Diese hat insbesondere auch das Ausmaß des Erschließungsverkehrs sowie Verkehrsabläufe im Bereich des Betriebsgrundstücks für Zulieferung, Transporte und Umschlag von Gütern zu berücksichtigen.

Bei der Überplanung von Gemengelagen geben aktuelle Lärmmessungen Auskunft über Dringlichkeit und Prioritäten von Sanierungsmaßnahmen, z. B. die erforderliche Umsiedlung eines störenden Betriebes.