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Über die Hälfte der Bevölkerung fühlt
sich von Lärm belästigt. Davon machen Belästigungen durch Straßenverkehrslärm etwa zwei Drittel aus, gefolgt von
Fluglärm, Wohn- und Freizeitlärm sowie Gewerbelärm. Dies
ist eine Folge steigender Transport- und
Beförderungsbedürfnisse und enger räumlicher
Verflechtung lärmerzeugender und lärmempfindlicher
Nutzungen.
Aufgrund des für Siedlungszwecke nur begrenzt zur
Verfügung stehenden Grund und Bodens ist eine aus
Gesichtspunkten des Lärmschutzes etwa erwünschte
Nutzungstrennung und die Einhaltung wirksamer Schutzabstände
in vielen Fällen nicht mehr möglich.
Die Landesregierung misst daher
insbesondere dem mit planerischen Mitteln erzielbaren vor-
sorgenden
und aktiven
Lärmschutz hohe Bedeutung vor dem sonst verbleibenden passiven Lärmschutz
bei. Dem Entstehen von Konflikten zwischen wirtschaftlichen
Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten als Lärmquellen auf der
einen sowie
gesundem Wohnen auf der anderen Seite kann so entgegen gewirkt
werden.
Ziel der Anstrengungen der
Landesregierung ist es, die Zahl lärmbetroffener Bürger
dauerhaft zu senken und somit eine höhere Lebensqualität zu
erreichen. Lärmkarten für besonders belastete
Bereiche sollen als Grundlage für gezielte und effektive
Maßnahmen zur Lärmbekämpfung dienen.
Der beste Lärmschutz besteht in der
Lärmvermeidung oder in der Lärmminderung bereits an seiner
Quelle. Doch lassen sich nicht alle lebensbedingten, Lärm
verursachenden Aktivitäten vermeiden oder unterbinden.
Deshalb sind vorbeugender Lärmschutz bei der Bauleitplanung
und gegenseitige Rücksichtnahme bei der Zulassung von
Vorhaben wichtige zu berücksichtigende Gesichtspunkte. Um
diesem Erfordernis gerecht zu werden, sind zahlreiche
Regelwerke entstanden, die sich mit der Beurteilung der
vielfältigen Lärmquellen und Lärmsituationen
auseinandersetzen.
Die vorliegende, im Rahmen der
Lärmschutzkonzeption der Landesregierung erstellte Hompage, beschreibt bestehende Regelungen, stellt
ihren Anwendungsbereich klar, verdeutlicht Unterschiede und
Zusammenhänge.
Daneben vermittelt sie in knapper Form
Grundlagen über Methoden der Lärmermittlung und Bewer- tung
insbesondere für die Anwendung bei der städtebaulichen
Planung und bei der Beurteilung der Zulässigkeit von
Bauvorhaben.
Es
werden auch Hinweise gegeben, wie die Lärmsituation anhand
der in dieser Fibel angegebenen Verfahren prognostisch
abgeschätzt werden kann. In vielen Fällen wird es jedoch
auch künftig erforderlich sein, die Lärmsituation und
notwendige Abwehrmaßnahmen durch ein Fachgutachten ermitteln
zu lassen. Dazu gibt dieser Internet Auftritt der
Städtebaulichen Lärmfibel eine Arbeits- und
Entscheidungshilfe.
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