Vorwort
 


 

 

 

Über die Hälfte der Bevölkerung fühlt sich von Lärm belästigt. Davon machen Belästigungen durch Straßenverkehrslärm etwa zwei Drittel aus, gefolgt von Fluglärm, Wohn- und Freizeitlärm sowie Gewerbelärm. Dies ist eine Folge steigender Transport- und Beförderungsbedürfnisse und enger räumlicher Verflechtung lärmerzeugender und lärmempfindlicher Nutzungen.

Aufgrund des für Siedlungszwecke nur begrenzt zur Verfügung stehenden Grund und Bodens ist eine aus Gesichtspunkten des Lärmschutzes etwa erwünschte Nutzungstrennung und die Einhaltung wirksamer Schutzabstände in vielen Fällen nicht mehr möglich.

Die Landesregierung misst daher insbesondere dem mit planerischen Mitteln erzielbaren vor- sorgenden und aktiven Lärmschutz hohe Bedeutung vor dem sonst verbleibenden passiven Lärmschutz bei. Dem Entstehen von Konflikten zwischen wirtschaftlichen Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten als Lärmquellen auf der einen sowie gesundem Wohnen auf der anderen Seite kann so entgegen gewirkt werden.

Ziel der Anstrengungen der Landesregierung ist es, die Zahl lärmbetroffener Bürger dauerhaft zu senken und somit eine höhere Lebensqualität zu erreichen. Lärmkarten für besonders belastete Bereiche sollen als Grundlage für gezielte und effektive Maßnahmen zur Lärmbekämpfung dienen.

Der beste Lärmschutz besteht in der Lärmvermeidung oder in der Lärmminderung bereits an seiner Quelle. Doch lassen sich nicht alle lebensbedingten, Lärm verursachenden Aktivitäten vermeiden oder unterbinden.

Deshalb sind vorbeugender Lärmschutz bei der Bauleitplanung und gegenseitige Rücksichtnahme bei der Zulassung von Vorhaben wichtige zu berücksichtigende Gesichtspunkte. Um diesem Erfordernis gerecht zu werden, sind zahlreiche Regelwerke entstanden, die sich mit der Beurteilung der vielfältigen Lärmquellen und Lärmsituationen auseinandersetzen.

Die vorliegende, im Rahmen der Lärmschutzkonzeption der Landesregierung erstellte Hompage, beschreibt bestehende Regelungen, stellt ihren Anwendungsbereich klar, verdeutlicht Unterschiede und Zusammenhänge.

Daneben vermittelt sie in knapper Form Grundlagen über Methoden der Lärmermittlung und Bewer- tung insbesondere für die Anwendung bei der städtebaulichen Planung und bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Es werden auch Hinweise gegeben, wie die Lärmsituation anhand der in dieser Fibel angegebenen Verfahren prognostisch abgeschätzt werden kann. In vielen Fällen wird es jedoch auch künftig erforderlich sein, die Lärmsituation und notwendige Abwehrmaßnahmen durch ein Fachgutachten ermitteln zu lassen. Dazu gibt dieser Internet Auftritt der Städtebaulichen Lärmfibel eine Arbeits- und Entscheidungshilfe.

     

                                              

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Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: 21.11.2007
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart
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