6. Hinweise für die Planung
 

 

Vorbemerkung

Während in den vorstehenden Kapiteln überwiegend auf die planerischen Grundlagen bezüglich des Lärmschutzes eingegangen wird, sollen in diesem Abschnitt weitgehend beispielhaft planerische Möglichkeiten zur Minderung von Lärmeinwirkungen vermittelt werden. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, alle denkbaren Planungsdetails zu behandeln, was auch den Rahmen einer Fibel sprengen würde. In diesem Zusammenhang sei auf das ausführliche Literaturverzeichnis verwiesen.

Der LÄRMFINDEX 95', herausgegeben vom Umweltbundesamt, kann darüber hinaus dazu dienen, Ansprechpartner aufzuzeigen, bei denen man Auskünfte und weiterhelfende Hinweise u.a. auch über die Zuständigkeiten bei Lärmproblemen erhalten kann.
 

Grundsätze des Lärmschutzes

Sowohl bei der energetischen Pegeladdition als auch bei der entsprechenden Mittelung haben sich aufgrund der logarithmischen Schallpegelskala die jeweils höheren Pegelwerte als dominierend für das Ergebnis herausgestellt (vgl. Abschnitt 2.4.2).

Für die Zwecke des Lärmschutzes ergeben sich aus diesem Sachverhalt drei wichtige Folgerungen und prinzipielle Handlungsanweisungen:

  • Beim Zusammenwirken mehrerer Schallquellen besteht ein vorrangiger Handlungsbedarf gegenüber der am stärksten einwirkenden Schallquelle.

  • Der zu erzielende Schallschutz ist nur so wirksam wie an seiner schwächsten Stelle. Durch unbeabsichtigte Schalllücken und dadurch einwirkende hohe Schallpegel kann ein an sich wirksames Schallschutzkonzept zunichte gemacht werden.

  • Die Bündelung von Schallquellen führt zu den insgesamt günstigsten Immissionsverhältnissen, da sich die energetische Verdoppelung auch einer hohen Schallemission lediglich als Schallpegelanstieg um 3 dB auswirkt. Man empfindet jedoch erst einen Pegelanstieg um 10 dB bzw. das Zehnfache der emittierten Schallenergie als "doppelt so laut".

 

 

 

 

           
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Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: 21.11.2007
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart