Während in den vorstehenden
Kapiteln überwiegend auf die planerischen Grundlagen bezüglich des
Lärmschutzes eingegangen wird, sollen in diesem Abschnitt
weitgehend beispielhaft planerische Möglichkeiten zur Minderung von
Lärmeinwirkungen vermittelt werden. Dabei wird nicht der Anspruch
erhoben, alle denkbaren Planungsdetails zu behandeln, was auch den
Rahmen einer Fibel sprengen würde. In diesem Zusammenhang sei auf
das ausführliche Literaturverzeichnis verwiesen.
Der LÄRMFINDEX
95', herausgegeben vom Umweltbundesamt, kann darüber hinaus dazu
dienen, Ansprechpartner aufzuzeigen, bei denen man Auskünfte und
weiterhelfende Hinweise u.a. auch über die Zuständigkeiten bei Lärmproblemen
erhalten kann.
Grundsätze des Lärmschutzes
Sowohl bei der
energetischen Pegeladdition als auch bei der entsprechenden
Mittelung haben sich aufgrund der logarithmischen Schallpegelskala
die jeweils höheren Pegelwerte als dominierend für das Ergebnis
herausgestellt (vgl. Abschnitt
2.4.2).
Für die Zwecke des Lärmschutzes
ergeben sich aus diesem Sachverhalt drei wichtige Folgerungen und
prinzipielle Handlungsanweisungen:
-
Beim
Zusammenwirken mehrerer Schallquellen besteht ein vorrangiger
Handlungsbedarf gegenüber der am stärksten einwirkenden
Schallquelle.
-
Der zu erzielende
Schallschutz ist nur so wirksam wie an seiner schwächsten
Stelle. Durch unbeabsichtigte Schalllücken und dadurch
einwirkende hohe Schallpegel kann ein an sich wirksames
Schallschutzkonzept zunichte gemacht werden.
-
Die Bündelung
von Schallquellen führt zu den insgesamt günstigsten
Immissionsverhältnissen, da sich die energetische Verdoppelung
auch einer hohen Schallemission lediglich als Schallpegelanstieg
um 3 dB auswirkt. Man empfindet jedoch erst einen Pegelanstieg
um 10 dB bzw. das Zehnfache der emittierten Schallenergie als
"doppelt so laut".