6. Hinweise für die Planung
 

 

6.3.3     Erschließung

Die Erschließung sollte stets so erfolgen, dass Wohngebiete davon nicht tangiert werden. Auch hierbei ist der Grundsatz der Bündelung anzusprechen, was im Ergebnis zu sparsamen, jedoch gut ausgelasteten Erschließungswegen führt.

In lärmempfindlicher Nachbarschaft sind Bereiche für die Lkw-gebundene Andienung sowie für Transport und Umschlag von Gütern sorgfältig abzuschirmen. Gleichfalls ist auf den von Stellplätzen, Parkierungsanlagen und Parkhäusern ausgehenden Lärm (u.a. Türenschlagen) zu achten.

Durch eine sparsame, den Nachbarschutz berücksichtigende Festsetzung der Zu- und Abfahrten gewerblich genutzter Grundstücke kann der Erschließungslärm lokalisiert und von benachbarter Wohnnutzung möglichst ferngehalten werden. Im Zusammenhang mit zu erwartendem Lkw-Verkehr sollte jedoch stets auf ausreichende Aufstellungs- und Rangiermöglichkeiten geachtet werden. Voneinander getrennte Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten mögen zwar dem Prinzip der Bündelung widersprechen, helfen jedoch in mancher Situation, besonders lästige Rangier- und Wendegeräusche schwerer Lastzüge zu vermeiden, welche heute auch kleinere in Wohngebieten gelegene Lebensmittelgeschäfte beliefern.

 

 

 
           
.
HOME SITEMAP LINKS IMPRESSUM DOWNLOAD
Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: 21.11.2007
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart