6. Hinweise für die Planung
 

 

6.2.2     Flugverkehr

Obwohl der Fluglärm die Bürger in einem hohen Maße belästigen kann, sind hier die planerischen Möglichkeiten zur Lärmvermeidung nur begrenzt. Sie beschränken sich auf die Berücksichtigung der Zuordnung von sensiblen Nutzungen zu den einzelnen Lärmschutzzonen der Flughäfen (s. Abschnitt 3.2). Wohngebiete sollten (obwohl zulässig) soweit möglich nicht in der Schutzzone 2 eines Flug- hafens geplant werden, da ein ruhiges Wohnen nur in den Häusern selbst (bei entsprechender erforderlicher Schallschutzausstattung) gewährleistet ist. Zum gesunden Wohnen gehört aber auch ein ruhiges Wohnumfeld als Voraussetzung für eine ungestörte Nutzung z.B. von Gärten, Terrassen und Balkonen.

Empfehlenswert ist es jedoch, in den Schutzzonen der Flughäfen weniger anspruchsvolle gewerbliche Nutzungen unterzubringen. Da speziell der Fluglärm von abhebenden Flugzeugen sehr weit zu hören ist, sollten evtl. auch meteorologische Parameter wie Windrichtungsverteilung und Inversions- häufigkeit bei der Ausweisung von Wohngebieten im weiteren Umfeld der Flughäfen beachtet werden.

Weitere Maßnahmen zum Schallschutz bei Flughäfen sind:

  • Festlegung der An- und Abflugrouten auch unter dem Gesichtspunkt der Minderung des Fluglärms,

  • Festlegung der Flugrouten für Flugzeuge mit geringerer Flughöhe, die Gebiete mit Wohnnutzungen tangieren,

  • Nachtflugbeschränkungen für den Flugbetrieb (in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr),

  • zur Förderung lärmarmer Flugzeuge können für diese Benutzervorteile eingeräumt werden, insbesondere bei deren Nutzung in den Tagesrandzeiten und in der Nacht,

  • die Flughäfen sind gut in das Netz des ÖPNV zu integrieren, um den motorisierten Individualverkehr zu den Flughäfen auf ein Mindestmaß zu reduzieren,

  • Beschränkung von Reklameflügen

  • Vorschriften über Fluglärmschutz bei der Bauleitplanung (VERWALTUNGSVORSCHRIFT .... IM BEREICH DES FLUGHAFENS STUTTGART) u.a.
 

 

Abb. 6/31a: Luftbild Flughafen Stuttgart
 

Abb. 6/31b: Hörbeispiel "Startendes
Flugzeug"
           
.
HOME SITEMAP LINKS IMPRESSUM DOWNLOAD
Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: 23.10.2008
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart