Die Pegelminderung durch den
Schirm kann abschlägig nach der Beziehung
∆Lz
= 10 lg(3 + 0,12 · f · z)
abgeschätzt werden, wobei die
Frequenz f in Hz z. B. bei Gewerbe- und Industriegeräuschen mit 500
Hz angenommen werden kann.
| Beispiel: |
a = 15 m |
|
b = 35 m |
|
heff = 2 m |
|
z
= |
 |
|
z = 0,19 |
|
∆Lz
= 10 lg (3 + 0,12 · 500 · 0,19) |
|
∆Lz
» 11 dB
|
Eine Abschätzung ist auch mit
Hilfe des Diagramms Abbildung
6/12 möglich, wenn heff und der Basisabstand e
zwischen Schallquelle und Aufpunkt (Wohnung) bekannt ist.
Genauere Berechnungsvorschriften
sind in VDI 2720-1, RLS-90 und Schall 03 enthalten.
Hinweise und Anmerkungen zur
Errichtung und Gestaltung von Abschirmungen:
-
Entscheidend für die
Pegelminderung ist die
effektive Schirmhöhe, d.h. die Überhöhung, da diese Größe
mit dem Quadrat in den z-Wert eingeht.
-
Abschirmungen sollten so nahe
wie möglich an der Schallquelle stehen; die Schirmabmessungen
Höhe und breite können bei gleicher Wirksamkeit dann klein
gehalten werden.
-
Mit zunehmendem Abstand des
Aufpunktes vom Schirm nimmt die Pegelminderung ab. Bei
Abständen über 400 m ist die Wirksamkeit sehr gering.
-
Bei Abschirmungen sollten
mindestens Pegelminderungen von 5 dB im Mittel erreichbar sein.
-
Schirme unmittelbar vor dem
Aufpunkt sind auch wirksam, werden aber häufig als störend
empfunden (Sichtbehinderungen, Sonnenlichtabschattungen).
-
Schirme müssen neben der
erforderlichen Höhe auch in der Breite ausreichend
dimensioniert werden, da der Schall auch an den senkrechten
Kanten gebeugt wird.
-
Investitionsaufwand,
Platzbedarf, Unterhaltungskosten sowie ästhetische
Anforderungen sind zu optimieren.
-
Schallschutzwälle müssen in
der Regel höher sein als Schutzwände. Der Abstand der
Wallkrone ist aufgrund der Fußbreite des Walles größer als
bei einer Schutzwand.
-
Schallschutzwälle erfordern
einen höheren Platzbedarf. Die Fußbreite beträgt in der Regel
das drei- bis vierfache der Wallhöhe (Grunderwerbskosten,
Eingriff in die Natur und Landschaft).
-
Zur Vermeidung von
Schallreflexionen in zu schützende Wohnbebauung ist es
erforderlich, die reflektierenden Flächen schallabsorbierend
auszuführen.
-
Bei Schallschutzwänden
reichen zur Schalldämmung Flächenmassen von 5 bis 10 kg/m².
Schallschutzwälle
Schallschutzwälle (Beispiel in Abb.
6/13a und Abb. 6/13b)
werden als
Lärmschutzeinrichtungen heute häufig im Städtebau, insbesondere
beim Lärmschutz an Straßen, verwendet. Wälle lassen sich bei
entsprechender Modellierung gut in die Landschaft einbinden, sie
sind bepflanzbar, und man kann die für sie notwendige Erdmasse
meist aus dem ohnehin anfallenden Erdaushub des Baugeländes der
Straße oder eines Baugebietes verwenden. Die der Lärmquelle
abgewandte Seite kann genutzt werden z.B. für Kinderspielplätze,
Rodelbahnen für Kleinkinder, Geh- und Radwege aber auch für
Garagenanlagen. Die Skizzen der Abbildung
6/13c u. Abbildung 6/13d
zeigen einige Beispiele
der Anwendung von Lärmschutzwällen.
Ein Nachteil von Wällen kann
sein, dass sie relativ viel Grundfläche benötigen und diese
speziell im Bestand oft nicht vorhanden ist. Bei Neuplanungen ist es
möglich und notwendig, den Platz für Lärmschutzeinrichtungen im
Bebauungsplan zu sichern (§ 9 (1) 24 BauGB), auch wenn z.B. eine
Straße erst später gebaut werden soll.
Ein weiterer Nachteil von Wällen
besteht darin, dass der Schallschutz bei gleicher Höhe nicht so
effektiv wie bei einer Wand ist, da die Schirmkante (durch den
Schüttwinkel) nicht so dicht an der Lärmquelle stehen kann und
deshalb in der Regel größere Höhen erforderlich werden. Eine
Kombination zwischen Wall und Wand bzw. bepflanzbaren steileren
Stützmauern kann hier Abhilfe schaffen.
Vom Landschaftsbild her gesehen sind
Schallschutzwälle entsprechenden Wänden meistens vorzuziehen.
Wälle und Wände können im Einzelfall bezüglich des Abflusses von
bodennaher Kaltluft störend wirken (STÄDTEBAULICHE KLIMAFIBEL, 1990; REUTER et al., 1991). In diesem Fall wäre zu überprüfen, ob
nicht andere Lösungen gewählt werden müssen (z.B. Einschnitt oder
Tunnel).
Innerhalb von Stadtgebieten stößt
der Einsatz sowohl von Lärmschutzwänden als auch von
Lärmschutzwällen an gestalterische Grenzen. Die städtebauliche
Planung ist über die gerechte Abwägung zum Ausgleich der
widerstreitenden Belange aufgerufen.
Schallschutzwände
Schallschutzwände (Beispiele in Abb.
6/14a und Abb. 6/14b) sind ein
geeignetes Mittel, um vor Lärmeinwirkungen zu schützen. Die
inzwischen jahrelange Erfahrung mit solchen Wänden hat dazu
geführt, dass es eine große Anzahl von optisch ansprechenden
Systemen gibt, die zudem auch den Witterungseinflüssen standhalten.
Wände haben den Vorteil, dass sie
gegenüber den Wällen wesentlich weniger Platz verbrauchen und
deshalb in Bestandsgebieten oft die einzig mögliche
Abschirmmaßnahme darstellen. Bei Verwendung entsprechenden
Materials sowie evtl. Bepflanzung mit Rankpflanzen lässt sich die
Einfügung solcher Wände in das Ortsbild verbessern. Die
stadtgestalterische Problematik ist ähnlich wie die von
Lärmschutzwällen zu beurteilen (s.o.).
Die Abbildungen
6/14c, Abb. 6/14d, Abb.
6/14e und Abb. 6/14f
zeigen einige
Beispiele der Anwendung von Schallschutzwänden.
Durch die Möglichkeit, mit einer
Wand relativ dicht an eine Lärmquelle zu gelangen, kann die
Wandhöhe meist niedriger als eine entsprechende Wallhöhe gewählt
werden.
Sehr gute Erfahrungen bei der
Lärmminderung hat man mit sehr niedrigen Wandhöhen (0,7 m)
unmittelbar an den Gleisen von Schienenverkehrsanlagen in Stuttgart
gemacht (UMWELT- BUNDESAMT, 1983), da hier die primäre Schallquelle
(Schiene) direkt abgeschirmt wird. Die Pegelminderung liegt bei
einem Abstand von 10 m immerhin bei über 10 dB (Abbildung
6/15).
Bei dieser Vorgehensweise muss freilich im Falle mehrgleisiger
Strecken an jedem Gleis solch eine Wand errichtet werden.
Die Richtzeichnungen für
Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten (RiZaK-88) enthalten Prinzip-
skizzen und Hinweise für die Planung und Ausführung von
Lärmschirmen. Die technische Ausge- staltung von Lärmschutzwänden
wird in "Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien
für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen" (ZTV-Lsw,
1988) geregelt. In dieser Richtlinie des Bundesministers für
Verkehr werden die Anforderungen an das Material, die
Standsicherheit, die Beständigkeit und die Schallabsorption der
Lärmschutzwände festgelegt. Ferner werden behandelt: die
Prüfverfahren, die Vergabe, die Abnahme und die Gewährleistung.
Bei der Errichtung von
Schallschutzwänden ist besonders auf die Reflexion des Schalls zu
achten. Ansonsten führt evtl. der Schallschutz für die Bewohner an
gegenüber gelegenen Immissionsorten zu einer Erhöhung des
Lärmpegels, die bis zu 3 dB(A) betragen kann, was der Verdopplung
des Verkehrsaufkommens entspricht. Die Abbildungen
6/16 und Abb. 6/17
verdeutlichen
beispielhaft diese Problematik.
Deshalb ist bei der Errichtung von
Schallschutzwänden in jedem Einzelfall zu prüfen, ob nicht
absorbierende Wände notwendig sind.
Wände sind absorbierend
auszubilden, um
-
Pegelerhöhungen an der der
Lärmschutzwand gegenüberliegenden Seite,
-
Pegelerhöhungen im
Straßenraum durch Mehrfachreflexionen und
- Pegelerhöhungen auf der hinter der Wand
gelegenen Seite durch Reflexionen an Fahrzeugen (speziell Lkw)
zu minimieren.
Die Absorptionseigenschaften von
Lärmschutzwänden und absorbierenden Wandverkleidungen werden nach
der DIN EN ISO 354 bestimmt. Von hoch absorbierenden Lärmschutzwänden
spricht man, wenn der reflektierte Schallstrahl um 8 dB unter dem
auf die Wand auftreffenden Schall liegt.
Steilwälle
Eine Sonderform zwischen
Lärmschutzwand und -wall stellen die sog. Steilwälle dar (Abb.
6/18a u. Abb.
6/18b). Man versteht darunter ein längeres mit niedrig
wachsenden Pflanzen bepflanztes Erdprisma, das den von einer Straße
ausgehenden Schall in seiner Ausbreitung hindert. Wegen des
Einsatzes künstlicher Stützkonstruktionen ist die Neigung der
Seiten des Erdprismas wesentlich steiler als die durch die
Scherfestigkeit des eingebauten Bodens bestimmte Böschungsneigung
(KRELL).
Steilwälle kommen immer dann in
Frage, wenn
-
der Mittelungspegel durch
straßenseitige Maßnahmen um ca. 6 bis 12 dB verringert
werden soll,
-
der vorhandene Platz für einen
normalen Erdwall nicht ausreicht oder
- der Schallschirm als gartengestalterisches
Element eingesetzt werden soll.
Einschnitts- und Troglagen
Gute Schallabschirmungen sind durch
Straßenführungen in Einschnitts- oder Troglage zu erreichen
(Abb. 6/19a, Abb.
6/19b, Abb. 6/19c und Abb.
6/19d). Die erforderliche Abschirmung ergibt sich hier durch
die Böschung, die möglichst steil ausgeführt werden sollte, um
einen optimalen Schutz zu erreichen. Bei der Verwendung von
Stützmauern muss evtl. eine absorbierende Verkleidung angebracht
werden, um nicht den Schallschutz durch Reflexionen (s. oben) zu
verschlechtern. Die Wirkung von Einschnittslagen kann noch durch
zusätzliche (meist niedrige) Schallschutzwände verstärkt werden.
Hochlagen
Die Führung von Verkehrswegen
(Straßen, Schienen) in Hochlage z.B. auf Dämmen oder Brücken hat
den Vorteil, dass die Schirmwirkung der Dammschulter bzw. der
Brückenbrüstung neben der Fahrbahn für den Schallschutz genutzt
wird (Abb. 6/20a und Abb. 6/20b). Durch zusätzliche Schallschutzwände kann die
Abschirmung im Einzelfall noch deutlich verstärkt werden. So ist es
z.B. möglich, eine 3-4geschossige Bebauung durch eine Hochlage der
Straße in 6 m Höhe mit niedrigen Schallschutzwänden zu schützen.
Bebauung als Schallschutz
Für die Planung interessant ist
die Abschirmung des Lärms durch lange lärmunempfindliche Gebäude.
Man versteht darunter geschlossene schalldämmende Gebäude, deren
straßenseitige Räume
-
nicht zum dauernden
Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (Lagerräume, Parkhäuser,
Treppenhäuser, Laubengänge, Bäder, WC)
-
oder vor Lärm z.B. durch
Schallschutzfenster geschützt sind (z.B. klimatisierte
Arbeitsräume).
Hierzu gehört folglich auch die
z.B. an einer Straße geplante Nutzung bzw. die Zuordnung einer
Straße zu einer Bebauung. So ist eine Straße, die im Norden eines
Wohngebietes vorbeiführt, weit weniger problematisch als eine im
Süden, da auf der Nordseite von Wohngebäuden in der Regel weniger
empfindliche Raumnutzungen (Küche, Toilette, Bad, Treppenhaus)
vorhanden sind.
Geschlossene Gebäudezeilen
entsprechender Länge und Höhe bzw. Blockbebauungen können
Pegelminderungen in der Größenordnung von 25 bis 30 dB(A)
bewirken. Wichtig ist jedoch hier, dass keine Schalllücken
verbleiben. Diese Möglichkeiten sollten insbesondere bei
Stadterneuerungs- und Umbaumaßnahmen in stark belasteten
Innenstädten geprüft werden.
Offene Bauweisen wie Einzel- oder Doppelhäuser
bzw. Hausgruppen verhindern die Schallausbreitung durch die Lücken
nicht, so dass hinter den Gebäuden keine ruhigen Zonen entstehen.
Teilweise können solche Lücken durch Garagenanlagen geschlossen
werden. Die Abbildungen
6/21a,
Abb.
6/21b, Abb.
6/21c und Abb.
6/21d
zeigen Beispiele von Schallschutz durch
Gebäude.
Teil- und Vollabdeckelung, Tunnel
Nach KRELL versteht man
unter einer Abdeckung einen deckelartigen Baukörper über einem
tiefliegenden (im Einschnitt liegenden) Verkehrsweg, der in
Verbindung mit der Böschung oder Stützwand mindestens auf einer
Seite des Einschnittes den vom Verkehrweg emittierten Schall
mindert. Unter einer Einhausung versteht man ein langes
hallenartiges Bauwerk über einem geländenah geführten
Verkehrsweg, das eine direkte Schallausbreitung verhindert.
In der Abbildung
6/23 sind einige
Beispiele ausgeführter und vorgeschlagener Abdeckungen,
Einhausungen und Tunnel zusammengestellt.
Tunnel sind optimale Schallschutzeinrichtungen, da im geschützten Bereich der von der
Straße oder Schiene ausgehende Schallpegel total gedämmt wird.
Außerdem bietet ein Tunnel zusätzlich einen sehr guten Schutz vor
Autoabgasen.
Probleme mit Abgasen und Lärm
können jedoch an den Tunnelportalen auftreten, wenn dort sensible
Nutzungen vorhanden sind. Tunnel müssen deshalb ausreichend lang
sein, um ein Gebiet wirksam schützen zu können.
Tunnelstrecken sind sehr teuer in
der Erstellung und erfordern in der Regel hohe Aufwendungen für den
Betrieb (Beleuchtung, Belüftung, Reinigung). Andererseits können
die Flächen neben und über einem Tunnel zusätzlich städtebaulich
höherwertig genutzt werden, ein Gesichtspunkt, der bei sehr hohen
Baulandpreisen in Großstädten oder schon vorhandener Bebauung
nicht zu vernachlässigen ist.
Den Sonderfall eines Lärmschutztunnels zeigt das
folgende Beispiel.
Leichtbaulärmschutztunnel (Züblin-Lärmschutzdecke)
Im Zusammenhang mit dem Ausbau des
Kleinen Ostrings in Stuttgart (zweispurig), wurde im Bereich von
Neugereut und Steinhaldenfeld auf einer Strecke von ca. 415 m ein
Leichtbaulärmschutztunnel gebaut, der mit durchlaufenden Öffnungen
über den Fahrbahnrändern versehen ist und somit eine natürliche
Belüftung und Beleuchtung ermöglicht (Abb.
6/24a und Abb. 6/24b). Grundlage
dieser Planungen waren Untersuchungen, die vom BMFT im Jahr 1979/80
gefördert wurden.
Schalltechnische Messungen des
Fraunhofer Instituts für Bauphysik in Stuttgart ergaben am Boden
Lärmminderungen von ca. 20 dB(A) (Abstand vom Tunnel: 10 m bis 20
m). Die Abbildung 6/25 zeigt die Isophonen der Lärmminderung bezogen
auf eine Straße mit freier Schallausbreitung.
Messungen der Abgaskonzentration
(CO) im Tunnelinneren ergaben, dass die natürliche Belüftung
dieses Tunnelsystems ausreichend ist.
Durch die natürliche Beleuchtung
über die Schallkulissen wird die Helligkeit auf der Fahrbahn in der
Regel als sehr gut beurteilt. Die installierte Beleuchtung muss tags
im Jahresmittel nur selten eingeschaltet werden.
Im ersten Betriebsjahr lag der
Energieverbrauch um ca. 80% niedriger als der Verbrauch eines
entsprechenden konventionell ausgestatteten geschlossenen Tunnels.
Die reinen Nettobaukosten beliefen sich ohne Planung auf ca. 10 000
Euro pro lfm und lagen damit nur knapp niedriger als die für einen
konventionellen geschlossenen Tunnel.
Die geringere betriebstechnische
Ausstattung bewirkt jedoch eine jährliche Einsparung von ca. 800 Euro pro lfm (SCHURR und BÖKELER, 1990).
Bepflanzung
Die Schallschutzwirkung von
Bepflanzungen wird von Laien meist erheblich überschätzt. Als
städtebauliche Maßnahme für den Lärmschutz kommt eine
Bepflanzung kaum in Betracht, da erst ein 100 m breiter dichter
Waldstreifen mit dichtem Unterholz eine Pegelminderung von 5 bis 10
dB bewirkt. Einzelne
nicht dicht gepflanzte Bäume oder Sträucher bringen so gut wie
keinen Schallschutz.
Minderungen des Dauerschallpegels an
einer Straße durch homogene Bepflanzungen von Schutzzonen zeigt die
Tabelle 6/2.
| Bepflanzung |
zusätzliche Lärmminderung
durch Bepflanzung
|
| Wald ohne Unterholz |
0,05 db(A)/m |
| Wald (Mittelwert) |
0,10 db(A)/m |
| Dichter Laubwald |
0,15 db(A)/m |
| Nadelwaldschonungen |
0,20 - 0,30 db(A)/m |
| Sehr dichte Hecken |
0,20 - 0,30 db(A)/m |
Tab. 6/2: Lärmminderung
durch Bepflanzung
Nicht zu unterschätzen ist jedoch
die durch Bepflanzung bewirkte optische Abschirmung und die dadurch
hervorgerufene positive psychologische Wirkung auf die Betroffenen (Abbildung
6/26). In dieser Hinsicht gilt: Was man nicht sieht, hört
man auch nicht bewusst!
Gebäudeorientierung, Baulicher Schallschutz
Die Orientierung der
Gebäude bzw. der Wohnungsgrundriss bieten weitere Möglichkeiten,
die Lärmbelastung zu reduzieren (Abbildung
6/27). So können z.B.
Räume, deren Nutzung weniger lärmempfindlich ist, wie Küchen,
Bäder und Treppenhäuser zur Straße hin orientiert werden,
während ruhebedürftige Räume wie Wohn- und Schlafzimmer auf der
verkehrsabgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. Die
Lärmbelastung ist an der abgewandten Seite bei einer geschlossenen
Bebauung ca. 15 dB, bei lockerer Bebauung ca. 5 dB geringer als an
der Straßenseite. (Als Beispiel
sei hier die Bebauung "Bohnenviertel" in Stuttgart
erwähnt). Im Bebauungsplan können ent- sprechende Festsetzungen
getroffen werden, um eine solche Raumnutzungszuordnung verbindlich
festzulegen.
Sofern alle aktiven
Schallschutzmaßnahmen ausgeschöpft sind bzw. solche nicht möglich
sind (in Ortsinnenbereichen, Bestandsgebieten) bleiben zum
Schallschutz nur noch über das Normalmaß hinausgehende bauliche
Maßnahmen am Gebäude selbst übrig.
Die Anforderungen des
baulichen Schallschutzes ergeben sich bezüglich des Schutzes gegen
Außenlärm aus Abschnitt 5 von DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau).
Für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von
Außenteilen gegenüber Außenlärm werden verschiedene Schallpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen
oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel"
zuzuordnen sind. Tabelle 6/3 zeigt die Anforderungen an die
Luftschalldämmung von Außenbauteilen, unterschieden nach Schallpegelbereichen und Raum-
nutzungen.
Schall-
pegel-
bereich |
Maßgeblicher
Außenlärm-
pegel
dB(A)
|
Raumarten |
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien |
Aufenthaltsräume
in Wohnungen,
Übernachtungs-
räume in Beher-
bergungsstätten,
Unterrichtsräume
und ähnliches |
Büroräume 1)
und ähnliches |
| erf.
R'w, res
des Außenbauteils in dB |
| I |
bis 55 |
35 |
30 |
- |
| II |
56 - 60 |
35 |
30 |
30 |
| III |
61 - 65 |
40 |
35 |
30 |
| IV |
66 - 70 |
45 |
40 |
35 |
| V |
71 - 75 |
50 |
45 |
40 |
| VI |
76 - 80 |
2) |
50 |
45 |
| VII |
> 80 |
2) |
2) |
50 |
|
1) An Außenbauteile von Räumen,
bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen
ausgeübter Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum
Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten festzulegen. |
Tab. 6/3: Anforderungen an
die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Quelle: DIN 4109)
Zur Abschätzung des
"maßgeblichen Außenlärmpegels" vor Hausfassaden kann
das für typische Straßenverkehrssituationen aus der DIN 18005 Teil
1 abgeleitete Nomogramm (vereinfachtes Verfahren (s. a. Abschnitt
3.1.2.1) herangezogen werden (Abbildung
6/28).
Zu den aus der Abbildung
6/28 erhaltenen Mittelungspegeln sind gegebenenfalls folgende Zuschläge
zu addieren:
|
+ 3 dB,
|
wenn der Immissionsort
an einer Straße mit beidseitig geschlossener Bebauung liegt,
|
|
+ 2 dB,
|
wenn die Straße eine
Längsneigung von mehr als 5% hat,
|
|
+ 2 dB,
|
wenn der Immissionsort
weniger als 100 m von der nächsten lichtsignalgeregelten Kreuzung
oder Einmündung entfernt ist.
|
Die in dem Nomogramm angegebenen
Pegel berücksichtigen dabei einen Zuschlag von 3 dB gegenüber
der Freilandausbreitung.
Da die Häuserwände (von einigen
Altbauten abgesehen) in der Regel einen hohen Schalldämmwert
aufweisen, ist ein zusätzlicher Schallschutz meist nur an den
Fenstern und Rollladenkästen notwendig.
Die Qualität der
Schallschutzfenster ist dabei auf den jeweiligen Außenpegel und den
im Inneren gewünschten Pegel abzustimmen.
Die genauen Zusammenhänge über die
Schalldämmung von Fenstern sind der VDI-Richtlinie 2719 zu
entnehmen. Dort sind auch Anhaltswerte für Innengeräuschpegel
(für von außen eindringenden Schall) angegeben, die in der
nachfolgenden Tabelle 6/4 vereinfacht zusammengestellt wurden.
|
Raumart
|
Mittelungspegel
dB(A)
|
mittlerer
Maximalpegel
(dB(A) |
| 1. |
Schlafräume
nachts |
|
|
| 1.1 |
in WR und WA Gebieten
Krankenhaus und Kur-
gebiete |
25 -
30 |
35 -
40 |
| 1.2 |
in allen übrigen
Gebieten |
30 -
35 |
40 -
45 |
|
|
| 2. |
Wohnräume
tagsüber |
|
|
| 2.1 |
in WR und WA Gebieten
Krankenhaus und Kur-
gebiete |
30 -
35 |
40 -
45 |
| 2.2 |
in allen übrigen
Gebieten |
35 -
40 |
45 -
50 |
|
|
| 3. |
Kommunikations-
und
Arbeitsräume tagsüber |
|
|
| 3.1 |
Unterrichtsräume,
Einzelbüros, wissen-
schaftliche Arbeitsräume,
Bibliotheken, Vortrags-
räume ect. |
30 -
40 |
40 -
50 |
| 3.2 |
Büros für mehrere
Personen |
35 -
45 |
45 -
50 |
| 3.3 |
Großraumbüros,
Gaststätten,
Schalterräume, Läden |
40 -
50 |
50 -
60 |
Tab. 6/4: Anhaltswerte für
Innengeräuschpegel nach DIN 2719
Nach der VDI 2719 sind die Fenster in
sog. Schallschutzklassen 0 bis 6 eingeteilt. So liegt das bewertete
Schalldämm-Maß für die Klasse 0 (undichte Fenster mit
Einfachverglasung) bei < 24 dB, während Fenster der
Schallschutzklasse 6 (Kastenfenster mit getrenntem Blendrahmen,
besonderer Dichtung, sehr großem Scheibenabstand und Verglasung aus
Dickglas) ein Schalldämmmaß von >50 dB aufweisen.
Schallschutzfensterprogramm der Landeshauptstadt
Stuttgart
Von 1978 bis Mitte der 90er Jahre
gewährte die Landeshauptstadt Zuschüsse für den Einbau von
Schallschutzfenstern (Abb. 6/29
und Abb. 6/30) im Stadtgebiet. Seit der Einführung des
Programmes wurden über 15 000 Wohnungen in Stuttgart mit einem
Betrag von rd. 38 Mio. DM bezuschusst. Pro Jahr standen 4,5 Mio. DM
für die Förderung zur Verfügung. Das Programm wurde infolge von
Einsparungen inzwischen eingestellt.
|
Schallschutz-Klasse |
Schalldämm-Maß des
am Bau funktionsfähig
eingebauten Fenster
(in dB) |
| 1 |
25
- 29 |
| 2 |
30
- 34 |
| 3 |
35
- 39 |
| 4 |
40
- 44 |
| 5 |
45
- 49 |
| 6 |
>
50 |
Tab. 6/5:
Schallschutzfenster Klassen nach DIN 2719
Gefördert wurden von Seiten der
Stadt Maßnahmen in Häusern, die an Straßen lagen mit einem
Tageslärmpegel größer 70 dB(A) oder einem Nachtlärmpegel
größer 65 dB(A). Die entsprechenden Straßen bzw.
Straßenabschnitte waren in einem Förderkatalog der Stadt
zusammengestellt. Die Förderung betrug durchschnittlich 40% der
Kosten.
Für Häuser an besonders
belasteten Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Landes-, Kreis- und
Hauptverkehrsstraßen mit überörtlichem Verkehr galt die
erweiterte Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) nun
bereits bei einer Lärmbelastung von 70 dB(A) (bisher 75 dB(A)) in
Wohngebieten bzw. 72 dB(A) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten. Die
Förderung beim Einbau von Schallschutzfenstern betrug in diesen
Fällen bis zu 75%. Auch diese Förderung ist inzwischen
eingestellt.
Fördervoraussetzungen waren neben
der entsprechenden Lärmbelastung, dass die Fenster mindestens der
Schallschutzklasse III entsprechen und nach fachmännischem Einbau
im Raum- innern mindestens eine Pegelabnahme auf 40 dB(A) zu erreichen
ist (wurde stichprobenhaft nachgeprüft). Bezuschusst wurden
Wohnungen die vor dem 1.1.1973 bezugsfertig waren. Die Förderung
beschränkte sich auf Fenster in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern
sowie Wohnküchen über 12 qm.
Informationen zum neuen
Schallschutzfensterprogramm der Region Filder erhalten sie unter:
http://www.accon.de/Pss-Kaf/Info.html
Flyer
Schallschutzfensterprogramm Region Filder: Flyer-Filder.pdf