6. Hinweise für die Planung
 

 

6.2.1.4  Verkehrsmenge und Verkehrsberuhigung

Die Kraftfahrzeugmenge hat einen großen Einfluss auf die Lärmbelastung (Abschnitt 3.1.2.2, Abb. 3/4). Dabei erhöht eine Verkehrsverdoppelung den Lärmpegel um 3 dB. Zudem trägt der LKW-Anteil wesentlich zur Lärmerzeugung bei. Lärmreduzierung ist demnach durch eine Verminderung der Verkehrsmenge insbesondere auch bei den Lkw zu erreichen.

Die Verkehrsmenge kann beispielsweise dadurch vermindert werden, dass neben einer fußgängergerechten Stadtplanung (breite Gehwege, Fußgängerzonen) ein leistungsstarkes Fahrradwegenetz angelegt wird. Auch durch geeignet angeordnete Parkierungsanlagen kann in zu schützenden Gebieten der Verkehr reduziert werden. So sollte bereits bei der Planung die Möglichkeit zur Schaffung von P&R-Plätzen einbezogen werden, um Berufspendler zum Umsteigen auf den öffentlichen Personennahverkehr (Schienenverkehr, lärmarme Busse) zu bewegen. In Wohnquartieren kann durch die Errichtung zentraler Parkierungsanlagen an geeigneter Stelle der innere Verkehr weitgehend vermieden werden. Entsprechende Flächen sollten bereits in der städtebaulichen Planung vorgesehen werden.

Eine geringere Verkehrsmenge lässt sich im Rahmen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch die Änderung der Erschließung von Wohngebieten erreichen. Die Erschließungsstraßen dürfen dabei keinen Durchgangsverkehr ermöglichen. Dieser kann dann auf Hauptstraßen durch weniger schutzbedürftige Zonen geführt werden. Abbildung 6/3 zeigt ein Beispiel für Verkehrsberuhigung durch innere Erschließung im Baugebiet "Auf der Steig / Daiberweg" in Stuttgart Bad Cannstatt.

Die Lärmmehrbelastung auf der außerhalb des Wohngebietes vorbeiführenden Hauptstraße ist im Vergleich zu einer Planungslösung mit einer durch die Wohnbebauung führenden Durchgangsstraße in der Regel gering. Die Lärmreduzierung im beruhigten Wohngebiet fällt dagegen höher aus.

Ein einfaches Beispiel möge dies erläutern: Im nicht beruhigten Fall fahren auf einer Hauptstraße außerhalb des Wohngebietes 1500 Fahrzeuge je Stunde. Ebenso viele mögen eine Durchgangsstraße durch das Wohngebiet befahren. Im beruhigten Fall sei auf der Hauptstraße mit ca. 2700 Fahrzeugen und in der Wohngebietserschließung mit ca. 300 Fahrzeugen zu rechnen. In diesem beruhigten Fall ist auf der Hauptstraße gegenüber der Alternativlösung mit einem um etwa 3 dB höheren Pegel zu rechnen, während im Wohngebiet die Lärmpegelreduzierung etwa 7 dB beträgt.

Im Hinblick auf die Reduzierung der Verkehrsmenge sind Straßen bzgl. ihrer Dimensionierung schon so zu planen, dass sie nicht zusätzlichen neuen Verkehr anziehen.

In jedem Fall sollte die Planung auf möglichst kurze Wege zwischen unterschiedlichen Nutzungen ausgerichtet sein.

Durch ein enges Nebeneinander von Wohnen, Handel und Arbeiten können viele Fahrten vermieden und damit die Verkehrsmenge reduziert werden (z.B. Supermarkt nicht auf der grünen Wiese).

Auch Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen (Abb. 6/4) tragen zur Lärmminderung bei. Dies betrifft z.B. nächtliche Fahrverbote in besonders schutzbedürftigen Bereichen (Krankenhaus, Kurort) oder Durchfahrtverbote für nicht lärmarme Lkw auf bestimmten Straßenabschnitten.

Der besonders lärmintensive Lkw-Verkehr durch die Wohnquartiere der Städte kann reduziert werden, wenn bereits im Planungsstadium auf Möglichkeiten geachtet wird, Gütertransporte auf die Schiene (Abb. 6/5) zu verlagern. Entsprechende Gleisanschlüsse und Standorte für Umschlagplätze sollten vorgesehen und Gewerbe mit schienenaffinen Produkten in Gebieten mit Gleisanschluss angesiedelt werden.

Im Schienenverkehr sind neben der Zuganzahl (vgl. Abschnitt 3.1.2.3, Abb. 3/8) die Zuglänge, Fahrzeugart und Bremsbauart für die Lärmentwicklung entscheidend. Wie im Straßenverkehr erhöht eine Verdoppelung der Zuganzahl den Lärmpegel um 3 dB. In gleicher Weise wirkt eine Verdoppelung der Zuglänge. Planerische Möglichkeiten, den Schienenverkehr bezüglich der Menge und Zugart lärmtechnisch positiv zu beeinflussen, gibt es praktisch nicht. Umso mehr treten Trassenwahl und Abschirmmaßnahmen in den Vordergrund.

 

 

Abb. 6/2: Lkw-Verkehr
 

Abb. 6/3: Verkehrsberuhigung durch innere Erschließung (Umweltbericht
Lärmbekämpfung, 1987)
 

Abb. 6/4: Lärmminderung durch Verkehrsbeschränkungen
 

Abb. 6/5: Gütertransporte auf der Schiene
 
           
.
HOME SITEMAP LINKS IMPRESSUM DOWNLOAD
Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: 21.11.2007
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart