Die Kraftfahrzeugmenge hat einen
großen Einfluss auf die Lärmbelastung (Abschnitt
3.1.2.2, Abb. 3/4). Dabei erhöht eine Verkehrsverdoppelung den Lärmpegel um 3
dB. Zudem trägt der LKW-Anteil wesentlich zur Lärmerzeugung
bei. Lärmreduzierung ist demnach durch eine Verminderung der
Verkehrsmenge insbesondere auch bei den Lkw zu erreichen.
Die Verkehrsmenge kann
beispielsweise dadurch vermindert werden, dass neben einer
fußgängergerechten Stadtplanung (breite Gehwege, Fußgängerzonen)
ein leistungsstarkes Fahrradwegenetz angelegt wird. Auch durch
geeignet angeordnete Parkierungsanlagen kann in zu schützenden
Gebieten der Verkehr reduziert werden. So sollte bereits bei der
Planung die Möglichkeit zur Schaffung von P&R-Plätzen
einbezogen werden, um Berufspendler zum Umsteigen auf den
öffentlichen Personennahverkehr (Schienenverkehr, lärmarme Busse)
zu bewegen. In Wohnquartieren kann durch die Errichtung zentraler
Parkierungsanlagen an geeigneter Stelle der innere Verkehr
weitgehend vermieden werden. Entsprechende Flächen sollten bereits
in der städtebaulichen Planung vorgesehen werden.
Eine geringere Verkehrsmenge lässt
sich im Rahmen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch die Änderung
der Erschließung von Wohngebieten erreichen. Die
Erschließungsstraßen dürfen dabei keinen Durchgangsverkehr
ermöglichen. Dieser kann dann auf Hauptstraßen durch weniger
schutzbedürftige Zonen geführt werden. Abbildung
6/3 zeigt ein
Beispiel für Verkehrsberuhigung durch innere Erschließung im
Baugebiet "Auf der Steig / Daiberweg" in Stuttgart Bad
Cannstatt.
Die Lärmmehrbelastung auf der
außerhalb des Wohngebietes vorbeiführenden Hauptstraße ist im
Vergleich zu einer Planungslösung mit einer durch die Wohnbebauung
führenden Durchgangsstraße in der Regel gering. Die
Lärmreduzierung im beruhigten Wohngebiet fällt dagegen höher aus.
Ein einfaches Beispiel möge dies
erläutern: Im nicht beruhigten Fall fahren auf einer Hauptstraße
außerhalb des Wohngebietes 1500 Fahrzeuge je Stunde. Ebenso viele
mögen eine Durchgangsstraße durch das Wohngebiet befahren. Im
beruhigten Fall sei auf der Hauptstraße mit ca. 2700 Fahrzeugen und
in der Wohngebietserschließung mit ca. 300
Fahrzeugen zu rechnen. In diesem beruhigten Fall ist auf der
Hauptstraße gegenüber der Alternativlösung mit einem um etwa 3 dB höheren Pegel zu rechnen, während im Wohngebiet die
Lärmpegelreduzierung etwa 7 dB beträgt.
Im Hinblick auf die Reduzierung
der Verkehrsmenge sind Straßen bzgl. ihrer Dimensionierung schon so
zu planen, dass sie nicht zusätzlichen neuen Verkehr anziehen.
In jedem Fall sollte die Planung
auf möglichst kurze Wege zwischen unterschiedlichen Nutzungen
ausgerichtet sein.
Durch ein enges Nebeneinander von
Wohnen, Handel und Arbeiten können viele Fahrten vermieden und
damit die Verkehrsmenge reduziert werden (z.B. Supermarkt nicht auf
der grünen Wiese).
Auch Verkehrsverbote und
Verkehrsbeschränkungen (Abb.
6/4) tragen zur Lärmminderung bei. Dies betrifft
z.B. nächtliche Fahrverbote in besonders schutzbedürftigen
Bereichen (Krankenhaus, Kurort) oder Durchfahrtverbote für nicht
lärmarme Lkw auf bestimmten Straßenabschnitten.
Der besonders lärmintensive Lkw-Verkehr durch die Wohnquartiere der Städte kann reduziert
werden, wenn bereits im Planungsstadium auf Möglichkeiten geachtet
wird, Gütertransporte auf die Schiene
(Abb. 6/5) zu verlagern. Entsprechende
Gleisanschlüsse und Standorte für Umschlagplätze sollten
vorgesehen und Gewerbe mit schienenaffinen Produkten in Gebieten mit
Gleisanschluss angesiedelt werden.
Im Schienenverkehr sind neben der
Zuganzahl (vgl. Abschnitt
3.1.2.3, Abb. 3/8) die Zuglänge,
Fahrzeugart und Bremsbauart für die Lärmentwicklung entscheidend.
Wie im Straßenverkehr erhöht eine Verdoppelung der Zuganzahl den
Lärmpegel um 3 dB. In gleicher Weise wirkt eine Verdoppelung der
Zuglänge. Planerische Möglichkeiten, den Schienenverkehr
bezüglich der Menge und Zugart lärmtechnisch positiv zu
beeinflussen, gibt es praktisch nicht. Umso mehr treten Trassenwahl
und Abschirmmaßnahmen in den Vordergrund.