In der Planung ist es
schalltechnisch günstig, Straßen, z.B. Umfahrungsstraßen, und
Schienenwege so weit als möglich von schutzbedürftiger Nutzung
entfernt zu halten. Dies bedeutet andererseits auch, dass an
bestehende Umfahrungsstraßen (Abb.
6/1g) schutzbedürftige Nutzungen, z.B.
Wohnbebauung, nicht nahe heranrücken dürfen. Hierbei ist zu
beachten, dass doppelter Abstand eine Pegelminderung von 3-4 dB
bewirkt (vgl. Abschnitt 3.1.2.2,
Abb. 3/6). Dies bedeutet, dass mit
zunehmender Entfernung zwischen Verkehrsweg und Immissionsort eine
Trassenverschiebung sich nur noch gering auswirkt.
Sofern möglich sollten Straßen
so gestaltet werden, dass sie gleichmäßig in langsamer
Geschwindigkeit befahren werden können. Dabei sind u.a.
Kreisverkehrsregelungen (Abb.
6/1h) normalen Kreuzungen vorzuziehen. Schnelle
Schallpegelanstiege durch bremsende oder anfahrende Fahrzeuge (vgl.
Abschnitt 6.2.1.5) bewirken besondere Störungen. In den RLS 90
werden deshalb auch Störeinflüsse von Kreuzungen durch
Pegelzuschläge bis zu 3 dB bei der Ermittlung des
Beurteilungspegels berücksichtigt.
Auch Steigungen wirken sich
nachteilig auf den Lärmpegel aus. Je geringer die durch die
Trassenführung bedingte Steigung, desto geringer ist die
Lärmbelastung.
Wie bereits an anderer Stelle
erläutert, ist die Bündelung von Verkehrswegen (Abb.
6/1i, ("Lärm zu
Lärm")) schalltechnisch günstig. Dies bedeutet, dass bei
Straßen- und Schienenwegeplanungen bestehende Lärmquellen
berücksichtigt werden sollten. Trassen künftiger Verkehrswege
sollten so ggf. entlang schon bestehender Schallquellen, z.B.
Straße entlang von bestehendem Schienenweg, angeordnet werden. Dies
erhöht im Bereich des vorhandenen Verkehrsweges die Lärmbelastung
meist nur unwesentlich und vermeidet die Verlärmung bislang
unbelasteter Gebiete.
Bei der Wahl der Trasse sollten
auch schalltechnisch günstige topographische Elemente, z.B.
Einschnittlagen, berücksichtigt werden.
Im Rahmen des Baus von
Umfahrungsstraßen ist parallel dazu durch Verkehrsberuhigung (Abb.
6/1j) und
Rückbau bestehender Ortsdurchfahrten die dort betroffene
Bevölkerung von Lärm zu entlasten.
Beim Schienenverkehr sind im
Streckenverlauf ausreichend groß bemessene Kurvenradien vorzusehen.
In engen Kurven führen Quietschgeräusche zu Schallpegelerhöhungen
von bis zu 8 dB.
Daher sollten bei der Straßenbahn im
Rahmen der Planung der Streckenführung Bogenhalbmesser und
Längsneigungen fahrdynamisch günstig sein und hohe
Geschwindigkeiten zulassen. Jedoch sollten sich die
Geschwindigkeiten für die einzelnen Streckenabschnitte der
jeweiligen Straßenraumnutzung und städtebaulichen Situation
anpassen. Bei unabhängigem Bahnkörper sollten Bogenhalbmesser und
Streckengleis mindestens so groß sein, dass in den Gleisbögen
keine Beschränkungen der Streckenhöchstgeschwindigkeit notwendig
sind.