Das Gutachten sollte für
Sachverständige und Planer eine Grundlage für die Beurteilung des
Sportlärms schaffen. Es wurde im Auftrag des Niedersächsischen
Umweltministeriums vom TÜV Norddeutschland erarbeitet. Ziel war,
die Schallemissionen abhängig von der Art und Größe einer
Sportanlage zu erfassen und Hinweise zur Beurteilung und zum
Lärmschutz zu geben.
Sowohl der Lärm von
Tennisanlagen, Fußballplätzen, Schulsportanlagen, Bolzplätzen als
auch derjenige von Freibädern, Modellflugplätzen,
Motorsportanlagen und Eisstadien wurde untersucht. Dabei stützt
sich das Gutachten auf zahlreiche Schallpegelmessungen, die im
Nahbereich von Sport- und Freizeitanlagen durchgeführt wurden.
Neben Angaben zum Mess- und Beurteilungsverfahren enthält das
Gutachten detaillierte Ergebnisse von Schallpegelmessungen an Sport-
und Freizeitanlagen. Einige Ergebnisse sind nachfolgend
wiedergegeben:
Für Tennisanlagen wurde in 30 m
Abstand vom Ballfangzaun bei 3 bis 8 Spielfeldern ein
impulsbewerteter Mittelungspegel von 54 bis 56 dB(A) ermittelt.
Kleinere Tennisanlagen ergaben bis zu 53 dB(A). Die
Schalleistungspegel je Spielfeld können zu 83 dB(A) angenommen
werden. Ein Impulszuschlag von 10 dB(A) ist erforderlich. Mit diesem
Schalleistungspegel als Emissionswert empfiehlt das Gutachten für
Lärmprognosen eine Ausbreitungsrechnung nach der VDI-Richtlinie
2714 (Schallausbreitung im Freien).
Bei Fußballspielen belaufen sich in
50 m Abstand vom Spielfeldrand (weniger als 300 Zuschauer) die
Mittelungspegel auf 49 bis 56 dB(A). Maximalpegel für Torschrei bei
ca. 200 Zuschauern lagen bei 80 dB(A), Schiedsrichterpfiffe bei 75
dB(A), Rufe von Spielern und Zuschauern bei 60 bis 70 dB(A). Das
Gutachten schlägt zur Lärmprognose bei Fußballspielen einen
Schalleistungspegel von 100 dB(A) für ein Spielfeld vor. Für die
Auffälligkeit der Geräusche ist ein Zuschlag von 6 dB(A)
erforderlich, die Schallimmission ist nach VDI 2714 zu berechnen.
Zuschauergeräusche müssen gesondert berücksichtigt werden.
Bei Bolzplätzen ist mit
Schalleistungspegeln von 88 - 95 dB(A) je Platz zu rechnen. Zur
Berücksichtigung der Geräuschauffälligkeit ist ein Zuschlag von 6
dB(A) erforderlich.
Bei Freibädern wurden im Falle von
600 bis 1000 Badegästen die entsprechenden Schalleistungs- pegel zu
ca. 108 dB(A) ermittelt.