5. Freizeit- und Sportlärm
 

 

5.2.1     Gutachten "Sport und Umwelt" des Niedersächsischen Umwelt-
              ministers

Das Gutachten sollte für Sachverständige und Planer eine Grundlage für die Beurteilung des Sportlärms schaffen. Es wurde im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums vom TÜV Norddeutschland erarbeitet. Ziel war, die Schallemissionen abhängig von der Art und Größe einer Sportanlage zu erfassen und Hinweise zur Beurteilung und zum Lärmschutz zu geben.

Sowohl der Lärm von Tennisanlagen, Fußballplätzen, Schulsportanlagen, Bolzplätzen als auch derjenige von Freibädern, Modellflugplätzen, Motorsportanlagen und Eisstadien wurde untersucht. Dabei stützt sich das Gutachten auf zahlreiche Schallpegelmessungen, die im Nahbereich von Sport- und Freizeitanlagen durchgeführt wurden. Neben Angaben zum Mess- und Beurteilungsverfahren enthält das Gutachten detaillierte Ergebnisse von Schallpegelmessungen an Sport- und Freizeitanlagen. Einige Ergebnisse sind nachfolgend wiedergegeben:

Für Tennisanlagen wurde in 30 m Abstand vom Ballfangzaun bei 3 bis 8 Spielfeldern ein impulsbewerteter Mittelungspegel von 54 bis 56 dB(A) ermittelt. Kleinere Tennisanlagen ergaben bis zu 53 dB(A). Die Schalleistungspegel je Spielfeld können zu 83 dB(A) angenommen werden. Ein Impulszuschlag von 10 dB(A) ist erforderlich. Mit diesem Schalleistungspegel als Emissionswert empfiehlt das Gutachten für Lärmprognosen eine Ausbreitungsrechnung nach der VDI-Richtlinie 2714 (Schallausbreitung im Freien).

Bei Fußballspielen belaufen sich in 50 m Abstand vom Spielfeldrand (weniger als 300 Zuschauer) die Mittelungspegel auf 49 bis 56 dB(A). Maximalpegel für Torschrei bei ca. 200 Zuschauern lagen bei 80 dB(A), Schiedsrichterpfiffe bei 75 dB(A), Rufe von Spielern und Zuschauern bei 60 bis 70 dB(A). Das Gutachten schlägt zur Lärmprognose bei Fußballspielen einen Schalleistungspegel von 100 dB(A) für ein Spielfeld vor. Für die Auffälligkeit der Geräusche ist ein Zuschlag von 6 dB(A) erforderlich, die Schallimmission ist nach VDI 2714 zu berechnen. Zuschauergeräusche müssen gesondert berücksichtigt werden.

Bei Bolzplätzen ist mit Schalleistungspegeln von 88 - 95 dB(A) je Platz zu rechnen. Zur Berücksichtigung der Geräuschauffälligkeit ist ein Zuschlag von 6 dB(A) erforderlich.

Bei Freibädern wurden im Falle von 600 bis 1000 Badegästen die entsprechenden Schalleistungs- pegel zu ca. 108 dB(A) ermittelt.

 


 

 

           
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Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: 21.11.2007
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart