|
2.4.4 Lärmmessungen
2.4.4.1 Bedeutung von
Lärmmessungen
Obwohl
man heute dazu übergegangen ist, die Geräuschemission
und -immission insbesondere bei Verkehrsgeräuschen wann immer
möglich zu berechnen (vgl. Kap.
3), sind Geräuschmessungen
auch in Zukunft noch sehr wichtig und in einzelnen Vorschriften
auch vorgeschrieben. Die Tabelle 2/1 gibt einen Überblick, wie
beim derzeitigen Stand der Vorschriften und Richtlinien die Geräuschbelastung
zu erfassen ist.
Messungen
zur Bestimmung der Geräuschbelastungen dienen u.a. den Zwecken
der Beurteilung von Geräuschen im Einzelfall (z.B. bei Beschwerden),
Erfassung der Geräuschemission bei Schallquellen (z.B. Rasenmäher,
Baumaschinen (nach DIN 45635, Hüllflächenverfahren, Abb.
2-11b und Abb. 2-11c)) sowie
der Beurteilung von Geräuschminderungsmaßnahmen (z.B.
Einbau von Schallschutzfenstern).
Ferner
ist es erforderlich, bei komplexen Geräuschstrukturen, die
rechnerisch nicht fassbar sind, Messungen vorzunehmen. Messungen
sind ebenfalls
immer dann erforderlich, wenn es sich um tonhaltige Geräusche
handelt.
| Lärmquelle |
Verfahren |
Regelwerk |
| Straßenverkehr |
Berechnung |
16.
BImSchV, RLS 90, DIN 18005-1 |
| Straßenverkehr |
Messung |
DIN 45642 |
| Schienenverkehr |
Berechnung |
16.
BImSchV, Schall
03, Akustik 04 |
| Flugverkehr |
Berechnung |
AzB nach
dem Fluglärmgesetz
Flughafen-Fluglärmleitlinie
Landeplatz-Fluglärmleitlinie |
| Flugverkehr |
Messung |
DIN 45643-2 (Überwachung an Verkehrsflughäfen) |
| Flugverkehr |
Messung |
DIN 45643-3
(Beurteilung von Flug-
lärmimmissionen von Flugplätzen) |
| Gewerbe |
Messung |
TA Lärm |
| Gewerbe |
Berechnung |
DIN ISO
9613-2, VDI 2571 |
| Baustellen |
Messung |
AVV Baulärm,
Geräuschimmissionen |
| Freizeitaktivitäten |
Messung |
Empfehlungen
des Länderaus-
schusses für Immissionsschutz, VDI 3724 (Entwurf) |
| Sportstätten |
Messung |
Sportanlagenlärmschutzverordnung
(18. BImSchV) |
| Wasserverkehr |
Berechnung
Messung |
DIN18005-1
DIN 45642 |
Tab. 2/1: Übersicht über die nach Regelwerken erforderliche
Art der Geräuscherhebung bei verschiedenen Geräuschquellen |
Messungen
für amtliche Belange dürfen nur von fachlich qualifizierten
Personen bzw. Institutionen durchgeführt werden. Anerkannte
Messstellen gemäß § 26 BImSchG werden durch BEKANNTMACHUNG
DES MINISTERIUMS ÜBER STELLEN FÜR EMISSIONS- UND
IMMISSIONSERMITTLUNGEN..., von der zuständigen obersten Landesbehörde zugelassen.
Sie müssen über entsprechend geschultes Personal sowie
über die erforderliche technische Ausstattung verfügen.
|