2. Grundlagen für die Planung
 

 

2.4.3     Definition weiterer Begriffe

Äquivalenter Dauerschallpegel

Der im vorstehenden Abschnitt berechnete Mittelungspegel Lm wird aufgrund der notwendigerweise vorzunehmenden energetischen Mittelung auch als "Energieäquivalenter Mittelungspegel" oder "Äquivalenter Dauerschallpegel" bezeichnet. Die gebräuchlichen Formelzeichen sind Lm oder Leq.

Dabei handelt es sich um einen A-bewerteten Schallpegel konstanter Amplitude, der im Beurteilungszeitraum die gleiche Schallenergie überträgt wie der Schallpegel mit schwankender Amplitude entsprechend der Störwirkung eines gleichbleibenden Dauergeräusches.

Das Mittelungsverfahren wird als Auswertungsgrundlage der Lärmmessungen angewandt. Wenn der Schwankungsbereich der Messwerte unter 10 dB bleibt, so liegt der Mittelungspegel um etwa 1/3 des Schwankungsbereiches unterhalb dessen oberer Grenze. Das exakte Verfahren zur Mittelung zeitlich schwankender Pegel ist Gegenstand der DIN 45 641.

Gemäß den im Abschnitt 2.4.4 zu erläuternden Betriebsarten von Lärmmessgeräten kann man bei der Angabe des Mittelungspegels noch zwischen verschiedenen Zeitbewertungen unterscheiden:

Zeitbewertung "FAST": LAFm
Zeitbewertung "SLOW": LASm

Zeitbewertung "IMPULS": LAI
Zeitbewertung "FAST mit Taktmaximalverfahren" : LAFT

In Abbildung 2/11a wird die mit der Angabe von Mittelungspegeln verbundene Problematik aufgezeigt. So verursacht ein gleichmäßiger Verkehr mit 2000 Pkw pro Stunde etwa denselben Mittelungspegel wie ein einziger in der Stunde verkehrender D-Zug. Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass auf der Grundlage des Mittelungspegels für bestimmte Schallsituationen keine adäquate Beurteilung möglich ist. Dem ist entgegenzuhalten, dass sich dieses Verfahren in der Praxis insgesamt bewährt und als brauchbares Instrument der Administration erwiesen hat. Den "Besonderheiten des Schienenverkehrs" wird im übrigen durch einen Schallpegel-Bonus von 5 dB Rechnung getragen, so dass sich auch hier durch die Anwendung des Mittelungspegels keine gravierenden Fehleinschätzungen ergeben (vgl. Kap. 3.1).


Impulsbewerteter Mittelungspegel

Der impulsbewertete Mittelungspegel LAIm weicht von dem streng physikalisch definierten Energiebegriff des äquivalenten Dauerschallpegels ab, da er impulsförmigen Schall (z.B. Schießlärm, Schlagwerke usw.) infolge einer sehr kurzen Anstiegskonstanten bei einer längeren Abfallzeit stärker bewertet.
 

Mittelungspegel nach dem Taktmaximalverfahren

Der mit diesem Verfahren gewonnene Mittelungspegel LAFTm bewertet die Impulshaltigkeit von Geräuschen gleichfalls stärker, als es bei der energieäquivalenten Mittelung der Fall ist. Der Effekt dieses Verfahrens besteht ähnlich wie beim Impuls-Schallpegelmesser darin, dass kurzzeitig auftretenden Pegelspitzen eine längere scheinbare Dauer zugeordnet wird. Dies erfolgt dadurch, dass die Pegelspitzen in einem gleichförmigen Zeittakt von 3 oder 5 Sekunden abgefragt werden und somit den tatsächlichen Pegelverlauf als treppenförmiges Signal ersetzen.

Der Taktmaximalpegel fällt i.d.R. höher aus als der Mittelungspegel LAm und nimmt mit der Impuls- haltigkeit des Geräusches weiter zu. Ein zusätzlicher Impulszuschlag ist deshalb nicht anzubringen.
  

Überschreitungspegel

Die Angabe von Überschreitungspegeln beruht auf der Häufigkeitsverteilung gemessener Schallpegel, mit deren Hilfe die wesentliche Struktur einer vorgefundenen Lärmsituation detaillierter zu beschreiben ist als durch die bloße Angabe des Mittelungspegels.

Der L95 ist der Schallpegel, der in 95% der Messzeit erreicht oder überschritten wird. Man bezeichnet ihn als " Hintergrundgeräuschpegel". Er wird zur Prüfung auf ständig vorherrschende Fremdgeräusche benutzt.

Der L1 ist der Schallpegel, der nur in 1% der Messzeit erreicht oder überschritten wird und deshalb als " Mittlerer Maximalpegel" aufzufassen ist.


Beurteilungspegel

Der Beurteilungspegel Lr einer gemessenen oder berechneten Situation dient dem Vergleich mit den Immissionswerten (Grenz-, Richt- und Orientierungswerte). Wie auch der Mittelungspegel bezieht er sich auf abgegrenzte Zeiträume, z.B. eine achtstündige Arbeitsschicht, die Tageszeit von 06 Uhr bis 22 Uhr (16 Stunden) oder die Nachtzeit von 22 Uhr bis 06 Uhr (8 Stunden bzw. lauteste Stunde).

Im Gegensatz zum Mittelungspegel kann man den Beurteilungspegel nicht direkt durch Messungen ermitteln. Er kommt nämlich durch bewertende Pegelzuschläge (auch Abschläge) zustande, welche messtechnisch nicht abzuleiten sind, sondern gemäß den in den verschiedenen Regelwerken getroffenen Vereinbarungen angebracht werden. Pegelzuschläge ergeben sich so beispielsweise für die größere Lärmlästigkeit während festgelegter Ruhezeiten oder für die Ton- und Impulshaltigkeit von Geräuschen und durch die meteorologische Korrektur.

Beim Straßenverkehrslärm kennt man einen die erhöhte Störwirkung nahe gelegener ampelgeregelter Kreuzungen berücksichtigenden Pegelzuschlag, welcher sich auf der Grundlage vergleichender Messungen allerdings nicht zwingend ergeben würde. Umgekehrt führt die geringere subjektive Störwirkung des Schienenverkehrs zu einem Pegelabschlag (sog. Schienenbonus).

 

 

 

Abb. 2/11a: Vergleich der Mittelungs-
pegel durch Pkw`s und D-Zug
           
.
HOME SITEMAP LINKS IMPRESSUM DOWNLOAD
Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: 17.10.2008
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart