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2.4.3 Definition
weiterer Begriffe
Äquivalenter Dauerschallpegel
Der
im vorstehenden Abschnitt berechnete Mittelungspegel Lm
wird aufgrund der notwendigerweise vorzunehmenden energetischen
Mittelung auch als "Energieäquivalenter Mittelungspegel"
oder "Äquivalenter Dauerschallpegel" bezeichnet.
Die gebräuchlichen Formelzeichen sind Lm oder Leq.
Dabei
handelt es sich um einen A-bewerteten Schallpegel konstanter Amplitude,
der im Beurteilungszeitraum die gleiche Schallenergie überträgt
wie der Schallpegel mit schwankender Amplitude entsprechend der
Störwirkung eines gleichbleibenden Dauergeräusches.
Das
Mittelungsverfahren wird als Auswertungsgrundlage der Lärmmessungen
angewandt. Wenn der Schwankungsbereich der Messwerte unter 10 dB
bleibt, so liegt der Mittelungspegel um etwa 1/3 des Schwankungsbereiches
unterhalb dessen oberer Grenze. Das exakte Verfahren zur Mittelung
zeitlich schwankender Pegel ist Gegenstand der DIN 45 641.
Gemäß
den im Abschnitt 2.4.4 zu erläuternden
Betriebsarten von Lärmmessgeräten kann man bei der Angabe
des Mittelungspegels noch zwischen verschiedenen Zeitbewertungen
unterscheiden:
Zeitbewertung
"FAST": LAFm
Zeitbewertung "SLOW": LASm
Zeitbewertung
"IMPULS": LAI
Zeitbewertung "FAST mit Taktmaximalverfahren" : LAFT
In
Abbildung 2/11a wird die mit der Angabe von Mittelungspegeln verbundene
Problematik aufgezeigt. So verursacht ein gleichmäßiger
Verkehr mit 2000 Pkw pro Stunde etwa denselben Mittelungspegel wie
ein einziger in der Stunde verkehrender D-Zug. Daraus könnte man den
Schluss ziehen, dass auf der Grundlage des Mittelungspegels für
bestimmte Schallsituationen keine adäquate Beurteilung möglich
ist. Dem ist entgegenzuhalten, dass sich dieses Verfahren in
der Praxis insgesamt bewährt und als brauchbares Instrument
der Administration erwiesen hat. Den "Besonderheiten des Schienenverkehrs"
wird im übrigen durch einen Schallpegel-Bonus von 5 dB Rechnung
getragen, so dass sich auch hier durch die Anwendung des Mittelungspegels
keine gravierenden Fehleinschätzungen ergeben (vgl. Kap.
3.1).
Impulsbewerteter
Mittelungspegel
Der
impulsbewertete Mittelungspegel LAIm weicht von dem streng
physikalisch definierten Energiebegriff des äquivalenten Dauerschallpegels
ab, da er impulsförmigen Schall (z.B. Schießlärm,
Schlagwerke usw.) infolge einer sehr kurzen Anstiegskonstanten bei
einer längeren Abfallzeit stärker bewertet.
Mittelungspegel
nach dem Taktmaximalverfahren
Der
mit diesem Verfahren gewonnene Mittelungspegel LAFTm
bewertet die Impulshaltigkeit von Geräuschen gleichfalls stärker,
als es bei der energieäquivalenten Mittelung der Fall ist.
Der Effekt dieses Verfahrens besteht ähnlich wie beim Impuls-Schallpegelmesser
darin, dass kurzzeitig auftretenden Pegelspitzen eine längere
scheinbare Dauer zugeordnet wird. Dies erfolgt dadurch, dass die
Pegelspitzen in einem gleichförmigen Zeittakt von 3 oder 5
Sekunden abgefragt werden und somit den tatsächlichen Pegelverlauf
als treppenförmiges Signal ersetzen.
Der
Taktmaximalpegel fällt i.d.R. höher aus als der Mittelungspegel
LAm und nimmt mit der Impuls- haltigkeit des Geräusches
weiter zu. Ein zusätzlicher Impulszuschlag ist deshalb nicht
anzubringen.
Überschreitungspegel
Die
Angabe von Überschreitungspegeln beruht auf der Häufigkeitsverteilung
gemessener Schallpegel, mit deren Hilfe die wesentliche Struktur
einer vorgefundenen Lärmsituation detaillierter zu beschreiben
ist als durch die bloße Angabe des Mittelungspegels.
Der L95 ist der Schallpegel, der in
95% der Messzeit erreicht oder überschritten wird. Man bezeichnet
ihn als " Hintergrundgeräuschpegel". Er wird zur
Prüfung auf ständig vorherrschende Fremdgeräusche benutzt.
Der
L1 ist der Schallpegel, der nur in 1%
der Messzeit erreicht oder überschritten wird und deshalb als
" Mittlerer Maximalpegel" aufzufassen ist.
Beurteilungspegel
Der
Beurteilungspegel Lr einer gemessenen oder berechneten
Situation dient dem Vergleich mit den Immissionswerten (Grenz-,
Richt- und Orientierungswerte). Wie auch der Mittelungspegel bezieht
er sich auf abgegrenzte Zeiträume, z.B. eine achtstündige
Arbeitsschicht, die Tageszeit von 06 Uhr bis 22 Uhr (16 Stunden)
oder die Nachtzeit von 22 Uhr bis 06 Uhr (8 Stunden bzw. lauteste
Stunde).
Im
Gegensatz zum Mittelungspegel kann man den Beurteilungspegel nicht
direkt durch Messungen ermitteln. Er kommt nämlich durch bewertende
Pegelzuschläge (auch Abschläge) zustande, welche messtechnisch
nicht abzuleiten sind, sondern gemäß den in den verschiedenen
Regelwerken getroffenen Vereinbarungen angebracht werden. Pegelzuschläge
ergeben sich so beispielsweise für die größere Lärmlästigkeit
während festgelegter Ruhezeiten oder für die Ton- und
Impulshaltigkeit von Geräuschen und durch die meteorologische
Korrektur.
Beim
Straßenverkehrslärm kennt man einen die erhöhte
Störwirkung nahe gelegener ampelgeregelter Kreuzungen berücksichtigenden
Pegelzuschlag, welcher sich auf der Grundlage vergleichender Messungen
allerdings nicht zwingend ergeben würde. Umgekehrt führt
die geringere subjektive Störwirkung des Schienenverkehrs zu
einem Pegelabschlag (sog. Schienenbonus).
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