2. Grundlagen für die Planung
 

 

2.2       Lärm, Schall-Emission und Schall-Immission

Störender Schall bzw. störende Geräusche werden als "Lärm" bezeichnet. Der Begriff Lärm enthält somit eine negative Wertung physikalisch neutraler Begriffe. Nach DIN 1320 handelt es sich um Hörschall, der die Stille oder eine gewollte Schallaufnahme stört oder auch zu Belästigungen oder Gesundheitsstörungen führt. Zu beachten ist, dass sich die beeinträchtigenden Wirkungen auf die betroffenen Personen in ihrer jeweils aktuellen Situation beziehen, womit der subjektive Charakter des Lärmbegriffes angesprochen ist.

In der Umweltschutz-Praxis hat es sich zur Vermeidung von Missverständnissen als notwendig erwiesen, situationsbedingt zu unterscheiden zwischen "ausgesandtem" und "ankommendem" Schall. Es besteht in der Tat ein wesentlicher Unterschied zwischen der Feststellung, dass beispielsweise eine Maschine zuviel Geräusch abgibt (emittiert), und der Feststellung, dass dieses Geräusch in der davon betroffenen Nachbarschaft als Umwelteinwirkung (Immission) festgesetzte Lärmgrenzwerte übersteigt.

Die Systematik der Unterscheidung von "Emissionen" und "Immissionen" ist durch das "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge" - BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ - (BImSchG) geregelt. Gemäß § 3 dieses Gesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen:

(1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

(2) Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

(3) Emissionen im Sinne dieses Gesetzes sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.

Überschreiten sie ein gewisses hinzunehmendes Ausmaß, handelt es sich um "schädliche Umwelteinwirkungen". Das Auftreten von Immissionen setzt entsprechende Emissionen voraus, im Zusammenhang dieser Schrift die von einer Schallquelle ausgehenden Schall- bzw. Geräuschemissionen. Der Bergriff "Emission" bezeichnet auch den Vorgang der Abstrahlung von Schallwellen von einer Quelle und ihres Eintretens in die Umwelt.

Die Immission steht somit am Ende einer Kausalkette, deren Anfang durch die Emission bedingt ist. Das Bindeglied zwischen Emission und Immission ist die "Transmission" (Ausbreitung), die aufgrund der Abstandsverhältnisse und der örtlichen Gegebenheiten in der Regel für eine Abschwächung der Umwelteinwirkungen auf ihrem Ausbreitungsweg von der Emissionsquelle zum Einwirkungsort (Immissionspunkt) sorgt.

Die amtliche Verwendung der Begriffe "Emission" und "Immission" setzt voraus, dass sie im Zusammenhang mit menschlichen Handlungsweisen stehen und die entsprechenden Umwelteinwirkungen somit vom Menschen verursacht sind. Demzufolge kann es sich z.B. bei Vogelgezwitscher, Meeresrauschen und Heulen des Sturmes nicht um Lärm im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handeln. Dieser an sich leicht verständliche Sachverhalt führt in der Praxis der Schallmessung und Beurteilung von Beschwerdesituationen zu gewissen Problemen, da es manchmal streitig ist, wo die "Natur" aufhört und ein "Verursacher" (Emittent) ins Spiel kommt. Beispiele dafür sind Streitfälle wegen Tierhaltung (z.B. Hahnenschrei, Froschgequake aus Gartenteich), Geräusche fließender Gewässer (bei wasserbaulichen Maßnahmen) oder Windgeräusche (bei Hochhäusern und Freileitungen). Es ist deshalb notwendig, schon an dieser Stelle auf den in Abschnitt 2.3.1 erläuterten Anlagenbegriff des BImSchG zu verweisen.

Die Kausalkette Emission - Transmission - Immission hat für die Lärmbekämpfung große Bedeutung, denn jedes dieser drei Elemente kann Gegenstand von Lärmminderungsmaßnahmen sein. Auch das dafür entwickelte umfangreiche technische Regelwerk lässt sich nach diesen drei Themenbereichen ordnen, was am Beispiel grundlegender technischer Richtlinien und Normen in der Abbildung 2/2 dargestellt wird. In dieser Abbildung sind dabei die wichtigsten "Technischen Regeln" berücksichtigt, welche Hilfe zur Beschreibung und Lösung von Lärmproblemen bieten:

Zur Emission / Lärmquelle
DIN 45 635 Geräuschmessung an Maschinen,
VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten,
VDI 2570 Lärmminderung in Betrieben; Allgemeine Grundlagen,
VDI 3720-1 Lärmarm konstruieren; Allgemeine Grundlagen.
 
Zur Schall-Ausbreitung
DIN ISO 9613-2 Akustik: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien
  Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren
VDI 2720/1 Schallschutz durch Abschirmung im Freien.
VDI 2720/2 Schallschutz durch Abschirmung in Räumen
VDI 2720/3 Schallschutz durch Abschirmung im Nahfeld; teilweise Umschließung
 
Zur Immission / Lärmeinwirkung
DIN 45 641 Mittelung von Schallpegeln,
DIN 45 645-1 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen;
Teil 1: Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise
VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen; Kriterien für Planung
und Beurteilung
VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren
Zusatzeinrichtungen.
VDI 3745-1 Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen
  
Zum Gesamtzusammenhang Emission - Ausbreitung – Immission
DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung
sowie bei Beschränkungen auf bestimmte Lärmquellen
16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung,
Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen
von Schienenwegen,
RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung.
FluglärmG Fluglärmgesetz
Flughafen-Fluglärmleitlinie
Landeplatz-Fluglärmleitlinie

Soweit im Zusammenhang einer städtebaulichen Lärmfibel erforderlich, wird in den nachstehenden Kapiteln auf diese und andere Richtlinien und Vorschriften noch ausführlicher eingegangen, insbesondere auf die das Gesamtproblem behandelnde DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau".

 

 

  Abb. 2/2: Emission - Transmission - Immision
 

Hörbeispiele: Vogelgezwitscher,
Meeresrauschen u. Sturmheulen
 

Hörbeispiele:Hahnenschrei, Frosch- gequake, Gewässer u. Windgeräusch
 

 
 
 
 
 
 

 
 
   
 
   
 
 
 
 

 

           
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Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: 21.11.2007
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart