2. Grundlagen für die Planung
 

 

2.1       Die physikalischen Begriffe Schall und Geräusch

Die Behandlung wichtiger und wissenswerter Grundlagen über den Lärm als Umweltgefahr muss mit der Erklärung des physikalischen Oberbegriffes "Schall" beginnen:

Nach DIN 1320 "Akustik, Grundbegriffe" handelt es sich bei Schall um mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium. Die dadurch hervorgerufenen Schallvorgänge können z.B. von der Membran eines Lautsprechers, den Stimmbändern im Kehlkopf, der Saite eines Musikinstrumentes oder dem Gehäuse einer Maschine verursacht werden. Dazu gehören auch Strömungen in Flüssigkeiten und Gasen, womit z.B. die Geräuschentwicklung des Abgasstrahls von Düsenflugzeugen und Raketen zusammenhängt.

In jedem Fall ist die Schallausbreitung an ein Übertragungsmedium gebunden. Im Zusammenhang dieser Schrift geht es um den sogenannten "Luftschall".

Beinahe selbstverständlich wird im folgenden stets auch von " Hörschall", also von Schall im engeren Sinne menschlicher Wahrnehmung ausgegangen. Damit ist nach DIN 1320 Schall im Frequenzbereich des menschlichen Hörens gemeint. Zu ergänzen ist, dass entsprechende Schallereignisse nur dann ein Hörereignis beim Menschen hervorrufen, wenn die Schallintensität oberhalb der sog. Hörschwelle liegt. Bei Schallintensitäten oberhalb der Schmerzgrenze werden zusätzlich Schmerzempfindungen ausgelöst (vgl. Abschnitt 2.4.1).

Durch die Begriffe "Ton", "Klang", "Schallimpuls" und "Knall" werden bestimmte Schallsignale und ihr zeitlicher Verlauf beschrieben.

Bei einem "Geräusch" handelt es sich nach DIN 1320 um ein Schallsignal, welches meistens ein nicht zweckgebundenes Schallereignis charakterisiert, z.B. Maschinen- und Fahrzeuggeräusche. Aus dieser Definition geht der zufällige, ungeordnete Charakter von Geräuschen hervor, denn es handelt sich um Tongemische, die sich aus sehr vielen Einzeltönen zusammensetzen.

Das Geräusch ist demnach ein akustisches Signal mit zahlreichen Teilfrequenzen, zwischen denen kein gesetzmäßiger Zusammenhang besteht, wie dies z.B. beim Klang der Fall ist.

Auch bei Geräuschen können infolge periodischer Vorgänge Einzeltöne hervortreten, welche dem durch ein breites Frequenzband gekennzeichneten Geräuschanteil überlagert sind. Solche Einzeltöne erhöhen die Störwirkung von Geräuschen erheblich und werden daher beim Messergebnis durch einen sog. Tonzuschlag berücksichtigt (vgl. Abschnitt 2.4.3).

In der  Abbildung 2/1 wird der Unterschied zwischen Ton und Klang einerseits und Geräusch andererseits veranschaulicht. Dazu tritt als viertes Beispiel noch das "Weiße Rauschen", welches durch gleichmäßig dicht über den gesamten Hörbereich verteilte Frequenzanteile charakterisiert ist.

Rauschvorgänge kennt man aus der Natur vom Waldesrauschen und der Meeresbrandung.

 

 

Abb. 2/1: Spektraldarstellung von einem Ton, Klang, Geräusch und "Weißem Rauschen" mit Hörbeispielen
 
 
   
 
   
 
 
 
 

 

           
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Städtebauliche Lärmfibel Online, Stand: 21.11.2007
© Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart