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2.1
Die physikalischen Begriffe Schall und Geräusch
Die Behandlung wichtiger
und wissenswerter Grundlagen über den Lärm als Umweltgefahr muss
mit der Erklärung des physikalischen Oberbegriffes "Schall"
beginnen:
Nach DIN 1320 "Akustik,
Grundbegriffe" handelt es sich bei Schall um mechanische
Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium. Die dadurch
hervorgerufenen Schallvorgänge können z.B. von der Membran eines
Lautsprechers, den Stimmbändern im Kehlkopf, der Saite eines Musikinstrumentes
oder dem Gehäuse einer Maschine verursacht werden. Dazu gehören
auch Strömungen in Flüssigkeiten und Gasen, womit z.B. die Geräuschentwicklung
des Abgasstrahls von Düsenflugzeugen und Raketen zusammenhängt.
In jedem Fall ist die
Schallausbreitung an ein Übertragungsmedium gebunden. Im Zusammenhang
dieser Schrift geht es um den sogenannten "Luftschall".
Beinahe selbstverständlich
wird im folgenden stets auch von " Hörschall", also von
Schall im engeren Sinne menschlicher Wahrnehmung ausgegangen. Damit
ist nach DIN 1320 Schall im Frequenzbereich des menschlichen Hörens
gemeint. Zu ergänzen ist, dass entsprechende Schallereignisse nur
dann ein Hörereignis beim Menschen hervorrufen, wenn die Schallintensität
oberhalb der sog. Hörschwelle liegt. Bei Schallintensitäten oberhalb
der Schmerzgrenze werden zusätzlich Schmerzempfindungen ausgelöst
(vgl. Abschnitt 2.4.1).
Durch die Begriffe
"Ton", "Klang", "Schallimpuls" und
"Knall" werden bestimmte Schallsignale und ihr zeitlicher
Verlauf beschrieben.
Bei einem "Geräusch"
handelt es sich nach DIN 1320 um ein Schallsignal, welches meistens
ein nicht zweckgebundenes Schallereignis charakterisiert, z.B. Maschinen-
und Fahrzeuggeräusche. Aus dieser Definition geht der zufällige,
ungeordnete Charakter von Geräuschen hervor, denn es handelt sich
um Tongemische, die sich aus sehr vielen Einzeltönen zusammensetzen.
Das Geräusch ist demnach
ein akustisches Signal mit zahlreichen Teilfrequenzen, zwischen
denen kein gesetzmäßiger Zusammenhang besteht, wie dies z.B. beim
Klang der Fall ist.
Auch bei Geräuschen
können infolge periodischer Vorgänge Einzeltöne hervortreten, welche
dem durch ein breites Frequenzband gekennzeichneten Geräuschanteil
überlagert sind. Solche Einzeltöne erhöhen die Störwirkung von Geräuschen
erheblich und werden daher beim Messergebnis durch einen sog. Tonzuschlag
berücksichtigt (vgl. Abschnitt 2.4.3).
In der
Abbildung
2/1
wird der Unterschied zwischen Ton und Klang einerseits und
Geräusch andererseits veranschaulicht. Dazu tritt als viertes Beispiel
noch das "Weiße Rauschen", welches durch gleichmäßig dicht
über den gesamten Hörbereich verteilte Frequenzanteile charakterisiert
ist.
Rauschvorgänge kennt
man aus der Natur vom Waldesrauschen und der Meeresbrandung.
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