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Lärm ist heute ein
Hauptfaktor der zivilisationsbedingten Umweltgefährdung. So stellte
der Sachverständigenrat für Umweltfragen fest, dass der Lärm nach
den bisherigen Erkenntnissen als ein Risikofaktor anzusehen ist, der
im Zusammenhang mit anderen Belastungsgrößen gesundheitliche
Beeinträchtigungen hervorrufen kann. Auswirkungen von Lärm sind
u.a. Schlafstörungen, Kopf- schmerzen, Unlustgefühl, Aggressionen
sowie die Abnahme der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.
Der Dirigent Herbert von Karajan nannte den Lärm einmal "den
hörbaren Müll unserer Zivilisation".
In seiner Umgebungslärm-Richtlinie
(2002) fordert die EU die Länder auf, für alle Ballungsgebiete Lärmkarten
zu erstellen, und Aktionspläne auszuarbeiten. Bis Juli 2004 sollte
die Umgebungslärm-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein.
Die Umsetzung erfolgte am 24. Juni 2005.
Die Abbildung
1/1 zeigt die Lärmbelästigung der Bevölkerung in der
Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2000.
Rund 50% der Bevölkerung
fühlen sich demnach häufig oder andauernd durch Lärm belästigt.
An erster Stelle der Belästigung wird der Straßen- und Flugverkehr
genannt. Aber auch Lärm von Nachbarn sowie Arbeitslärm spielen
eine wichtige Rolle.
In den letzten Jahren
haben Lärmbelästigungen durch Freizeitbetätigungen (z.B. Sport
und "Events") ebenfalls stark zugenommen, so dass eine
eigene "Sportanlagenlärmschutzverordnung" zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verabschiedet wurde .
Besonders betroffen
durch Verkehrslärm sind die Bewohner zentrumsnaher Stadtbezirke.
Mehr als ein Drittel von ihnen muss die Fenster oft oder immer
geschlossen halten bzw. verzichtet auf die Benutzung von Balkon und
Terrasse. Solche Einschränkungen sind als wesentliche Beeinträchtigung
der Wohnqualität anzusehen.
Basierend auf
Daten der VERKEHRSLÄRMKARTIERUNG STUTTGART (1983) wurde unter
Heranziehung von Volkszählungsdaten vom Statistischen Amt der
Landeshauptstadt Stuttgart die Betroffenheit der Bevölkerung durch
Verkehrslärm näher untersucht (STATISTISCHER INFORMATIONSDIENST,
1990). Dabei wurden die Daten von Blockseiten den gemessenen Lärmpegeln
am Straßenrand zugeordnet (ohne Abstandskorrekturen).
Die in Abbildung
1/2 dargestellten Ergebnisse zeigen, dass 5,8% der 590 774
Stuttgarter Bürger (Stand: Juli 2005) an Straßen leben, die einem
Schallpegel von 75 dB(A) und mehr ausgesetzt sind. 13,2% der
Einwohner leben an Straßen mit Lärmwerten von 70 bis 75 dB(A).
Damit wohnen ca. 19% der Bürger an außerordentlich lärmbelasteten
Straßen.
Weitere 22,6% der
Stuttgarter leben an Straßen in der Lärmklasse 65 bis 70 dB(A).
Dies besagt, dass rund 42% der Einwohner in einem Wohnumfeld leben,
das den Anforderungen der TA Lärm an ein gewerblichindustriell
genutztes Gebiet entspricht.
Einzelne Bevölkerungsgruppen
sind, wie man in der Abbildung
1/2 sieht, unterschiedlich stark lärmbelastet. Den höchsten Lärmbelastungen,
so ergab diese Untersuchung, sind Ausländer und Arbeiter
ausgesetzt.
Durch Lärmbelastungen entstehen
zudem vielfältige, teilweise schwer abzuschätzende Kosten. Dabei
sind insbesondere folgende Kostenfaktoren zu berücksichtigen:
Für die Minderung des Wohnwertes
durch Straßenverkehrslärm liegen jedoch gut fundierte Kostenabschätzungen
vor (UPI, 1991, a): So wurden für das Bezugsjahr 1989 die
entsprechenden Wertminderungen durch Straßenverkehrslärm mit ca. 42,5
Mrd. DM pro Jahr angegeben, zuzüglich ca. 2 Mrd. DM an Arznei- und
Umzugskosten. Für andere Lärmquellen werden angegeben (UPI,
1991, b):
| Fluglärm |
35,4
Mrd. DM pro Jahr |
| Schienenverkehrslärm |
8,6
Mrd. DM pro Jahr |
| Industrielärm |
8,3
Mrd. DM pro Jahr |
| Sportplatzlärm |
4,9
Mrd. DM pro Jahr |
Diese enormen
volkswirtschaftlichen Kosten von ca. 100 Mrd.
DM (ca. 51 Mrd. Euro) pro Jahr durch Lärmbelastungen
verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, schon bei der Planung auf
Lärmvermeidung und Lärmminderung zu achten.
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