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Vorwort
Inhalt
1.Einleitung
2.Grundlagen für die Planung
2.1Allgemeine rechtliche Grundlagen
2.1.1Immissionsschutzrecht
2.1.2Baurecht
2.1.3Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
2.2Die physikalischen Begriffe Schall und Geräusch
2.3Lärm, Schall-Emission und Schall-Immission
2.4Schalltechnische Grundlagen
2.4.1Lautstärkeskala
2.4.2Rechenregeln
2.4.3Definition weiterer Begriffe
2.4.4Lärmmessungen
2.4.4.1Bedeutung von Lärmmessungen
2.4.4.2Durchführung von Messungen
2.4.4.3Messgeräte
2.5Wirkung von Lärmschutzbauwerken
2.6Übersicht zur Beurteilung des Lärms nach Immissionswerten
3.Verkehrslärm
4.Gewerbelärm
5.Sport- und Freizeitlärm
6.Lärmminderungspläne / Lärmaktionspläne
7.Hinweise für die Planung
8.Literatur
9.Thematische Websites
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GRUNDLAGEN FÜR DIE PLANUNG
   
 2.4.4.2 Durchführung von Messungen

Da auch Witterungseinflüsse Geräuschmessungen beeinflussen können, müssen diese Einflüsse bei der Messplanung berücksichtigt werden. Um z. B. vor Störgeräuschen durch Windeinfluss sicher zu sein, muss auf das Mikrofon ein Windschirm (Abb. 2/10) aus porösem Schaum aufgesetzt werden. Ferner sind Einflüsse von verschiedenen Windrichtungen und Windstärken, von gewissen Temperaturschichtungen (Inversionen) sowie Schnee oder gefrorenem Boden zu berücksichtigen, die Messergebnisse z. T. sehr stark verändern (so verändern sich durch Regen die Rollgeräusche von Autos).

Bei der Messung von Geräuschen sind vorrangig die Anforderungen der entsprechenden Vorschriften einzuhalten. Insbesondere den nachstehenden Gesichtspunkten kommt dabei große Bedeutung zu:

Messgrößen: Werden bestimmt durch die Frequenz- und Zeitbewertung am Messgerät (z. B. A und F)
Messgerät: Bestimmt die Genauigkeit der Messung (Anforderung der Norm), Eichfähigkeit
Messort: Festlegung der Mikrofonaufstellung nach Fragestellung und Umgebungssituation
Messdauer: Wird bestimmt durch die Aufgabenstellung und die Geräuschsituation. Die Messdauer muss ausreichen, um zu repräsentativen Ergebnissen zu führen. Ferner ist bei den Messungen sicherzustellen, dass keine Fremdgeräusche das Messergebnis beeinflussen. Schallimmissionsmessungen sind so oft zu wiederholen, bis eine eindeutige Aussage möglich ist, d. h. der Vertrauensbereich (s. VDI 3723, Bl.1 – Anwendung statistischer Methoden bei der Kennzeichnung schwankender Geräuschimmissionen) des Beurteilungspegels sollte vollständig über oder unter dem Vergleichswert (z. B. Immissionsrichtwert) liegen, um eine eindeutige Aussage   treffen zu können.
Geräuschzustand:

Die Geräuschquelle muss den entsprechenden Betriebszustand aufweisen.

Auswerteverfahren: Ergibt die aus den Einzelmessungen gewonnene Gesamtbewertung, z. B. unter Berücksichtigung von Zuschlägen (Messzeit, Tonhaltigkeit etc.)

 

 
 
 
Abb. 2/10: Windschutz an Mikrofonen